Möbel Martin darf seinen Standort in Zweibrücken von aktuell 24.000 qm auf 30.000 qm erweitern. "Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Erweiterung des bestehenden Möbeleinrichtungshauses (...) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist, wenn bestimmte Maßgaben eingehalten werden", teilte die Struktur Genehmigungsdirektion Süd auf ihrer Homepage mit. Neben der Größe der gesamten VK-Fläche betreffen die Beschränkungen auch die Abteilung für innenstadtrelevante Sortimente. Diese muss auf maximal 2.900 qm begrenzt werden.
Möbel Martin wollte seinen Standort an der Wilkstraße eigentlich auf 35.000 qm ausbauen. Das innenstadtrelevante Sortiment sollte von 2.400 auf 3.500 qm wachsen. Die erste Bauvoranfrage dafür wurde bereits Mitte April 2017 eingereicht (moebelkultur.de berichtete).