Bundeskartellamt
Verhängt Millionen-Bußgelder gegen Holzwerkstoffproduzenten
Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von rund 42 Mio. Euro gegen vier Holzwerkstoffproduzenten sowie gegen zehn verantwortliche Personen verhängt. Dabei handelt es sich um die Unternehmen
Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von rund 42 Mio. Euro gegen vier Holzwerkstoffproduzenten sowie gegen zehn verantwortliche Personen verhängt. Dabei handelt es sich um die Unternehmen Glunz, Pfleiderer, Kronoply, und Rauch Spanplattenwerk. Dem ebenfalls an den Absprachen beteiligten Egger wurde die Geldbuße nach der Bonusregelung des Amtes erlassen.
"Ein Kunde der Kartellanten hatte das Bundeskartellamt auf die möglichen Verstöße aufmerksam gemacht", Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Die beteiligten Unternehmen haben über viele Jahre die Preise ihrer Produkte abgesprochen und den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt."
Ein erster Kartellkreis umfasste die Produkte rohe und beschichtete Spanplatten, MDF- und HDF-Platten sowie Nut- und Federverlegespanplattenn. Im Zeitraum Anfang 2002 bis Ende 2007 trafen sich verantwortliche Vertreter der Unternehmen Egger, Glunz, Pfleiderer und Rauch, um Preiserhöhungen, Preisuntergrenzen, einzelne Verarbeitungszuschläge und teilweise auch kundenbezogene Preise miteinander abzusprechen. Hierfür wurden Geldbußen von insgesamt 32 Mio. Euro verhängt. Rauch und andere Unternehmen schieden etwa 2005 aus dem Kreis aus.
Ein zweiter Kartellkreis betraf OSB-Produkte. Hier fanden die Absprachen im Zeitraum Frühjahr 2004 bis Herbst 2006 statt und erstreckten sich zumindest auf einen Teil der Lieferungen an den Großhandel. An den Absprachen waren die Unternehmen Egger, Glunz und Kronopoly beteiligt. Das Bundeskartellamt verhängte in diesem Zusammenhang Geldbußen von insgesamt knapp 10 Mio. Euro. Auch hier gab es einen vollständigen Bußgelderlass für die Egger-Gruppe.
Bei der Berechnung der Geldbußen geht das Bundeskartellamt von dem von der Preisabsprache erfassten Umsatz aus und gewichtet die Schwere sowie die Dauer der Tat. Ebenso wird die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt.
Die Mehrzahl der beteiligten Unternehmen und Personen haben Kronzeugenanträge nach der Bonusregelung des Bundeskartellamtes gestellt und Geständnisse abgelegt. Darüber hinaus konnte mit der Mehrzahl der Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden.
Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

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