ZVEI

Verantwortung für Altgeräte-Entsorgung startet erst im nächsten Jahr

Ursprünglich galt laut europäischer Richtlinie für Gerätehersteller und -importeure bereits der kommende Samstag (13. August) als Stichtag, die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung zu übernehmen. Doch da die Verordnung hierzulande

Ursprünglich galt laut europäischer Richtlinie für Gerätehersteller und -importeure bereits der kommende Samstag (13. August) als Stichtag, die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung zu übernehmen. Doch da die Verordnung hierzulande erst im März in Kraft getreten ist, wurde vom deutschen Gesetzgeber die Rücknahme- und Kennzeichnungspflichten auf den 24. März 2006 verschoben. Darauf weist der Verband ZVEI explizit hin.
Gleichwohl gilt die Kennzeichnungspflicht schon in anderen Ländern, sodass Elektrogeräte, die beispielsweise nach Österreich exportiert werden, schon jetzt das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen müssen.
Bis zum 23. November sind die Hersteller und Importeure zudem angewiesen, sich unter www.stiftung-ear.de registrieren zu lassen und entsprechende Garantien zu stellen. "Parallel dazu müssen die Unternehmen mit Hochdruck an der Fertigstellung der operativen Rücknahmesysteme weiterarbeiten, wenn sie bis zum März 2006 fertig sein wollen," betont Otmar Frey, Vorsitzender der zuständigen ZVEI-/Bitkom-Task Force.