Otto

Retouren bleiben kostenlos

Veränderungen beim Online-Shopping: Ab dem 13. Juni tritt die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in Kraft. Sie erlaubt Versandhändlern zukünftig, ihren Kunden die Rücksendekosten zu berechnen. Dies ist aber laut Pressemitteilung keine Option

Veränderungen beim Online-Shopping: Ab dem 13. Juni tritt die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in Kraft. Sie erlaubt Versandhändlern zukünftig, ihren Kunden die Rücksendekosten zu berechnen. Dies ist aber laut Pressemitteilung keine Option für Otto. Beim Hamburger Unternehmen sollen die Retouren kostenlos bleiben.
"Trotz der neuen Rechtsgrundlage stand für uns schnell fest: Wir entscheiden uns im Sinne der Kunden. Retouren bleiben bei uns kostenlos. Auf diese Serviceleistung zu verzichten, ist schlichtweg keine Option für Otto", so Alexander Birken, Otto-Sprecher und Konzernvorstand Multichannel Distanzhandel.
Nach der neuen Rechtslage reicht die bloße Rücksendung der Ware zur Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr aus. Otto stellt daher seinen Kunden mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung ein Widerrufsformular zur Verfügung. Dieses liegt bereits der Bestellung bei und kann bequem vom Kunden mit der Retoure zurückgeschickt werden. Ob der Verbraucher das Formular allerdings ausfüllen möchte, bleibt ihm überlassen. "Wir wollen unseren Kunden ein entspanntes Einkaufserlebnis bieten. Das bedeutet auch, dass sie bei Regelungen wie diesen eine Option erhalten", sagt Birken. So können Kunden auch nach der Einführung der neuen Verbraucherrechterichtlinie ihre Retouren weiterhin innerhalb 30-tägiger freiwilliger Rückgabegarantie kostenlos zurückschicken – auch ohne Angabe von Gründen.
Natürlich gibt es auch andere Optionen, wie mit den Versandkosten zu verfahren ist. Gängig ist die Praxis, sie von vornherein einzupreisen. Das gilt insbesondere für die Onlineshops, die einen kostenlosen Versand anbieten. Für Endverbraucher ist diese Preis-Systematik kaum zu erkennen.