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Wieder mehr Kurzarbeit in der Küchenindustrie

Mit verhaltenen Erwartungen blickt die deutsche Küchenmöbelindustrie auf das kommende Jahr 2024 – dies bestätigte die VdDK-Versammlung am 8. November bei Gastgeber Burger Küchen in Magdeburg. Sorge bereiten vor allem

Foto: VdDK

Mit verhaltenen Erwartungen blickt die deutsche Küchenmöbelindustrie auf das kommende Jahr 2024 – dies bestätigte die VdDK-Versammlung am 8. November bei Gastgeber Burger Küchen in Magdeburg. Sorge bereiten vor allem das schwache Konsumklima und der stockende Wohnungsbau. Von Januar bis September 2023 lag der mengenmäßige Auftragseingang in der Küchenmöbelindustrie um 12 Prozent unter dem Vorjahr. Vor diesem Hintergrund greifen die Unternehmen wieder verstärkt auf das Instrument der Kurzarbeit zurück. In der jüngsten Verbandsumfrage gaben rund 40 Prozent der befragten Küchenmöbelproduzenten an, aktuell Kurzarbeit zu nutzen.

In seinem Gastvortrag prognostizierte Professor Dr. Oliver Holtemöller vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), dass die Erholung des Bausektors länger dauern werde als die des privaten Konsums. Mit Zinssenkungen durch die Europäische Zentralbank rechne er frühestens im zweiten Halbjahr 2024. Ein Aufschwung in der Bauindustrie sei erst 2025 zu erwarten.

Turnusgemäß wurde in Magdeburg auch der Vorstand des Verbands neu gewählt. Demnach bleibt Stefan Waldenmaier (Leicht Küchen), seit 2004 Vorsitzender, für zwei weitere Jahre an der Spitze, wie sich einstimmig bestätigte. Als seine Stellvertreter amtieren unverändert Dr. Lars Bopf (Nobilia-Werke) und Dirk Krupka (Häcker Küchen). Den ausscheidenden Beisitzern Georg Billert (Impuls Küchen) und Melanie Thomann-Bopp (vormals Nolte Küchen) folgen aus den jeweiligen Unternehmen Stefan Kükenhöhner und Rüdiger Schliekmann nach. Ebenfalls als Beisitzer ausgeschieden ist Heinz-Jürgen Meyer (Rotpunkt Küchen).

Zu den weiteren Themen des Treffens zählte die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Betroffen sind Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: eine Belegschaft von mehr als 250 Beschäftigten, eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro oder ein Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro. Die CSRD-Berichtspflicht gilt erstmals für das Geschäftsjahr 2025. Wegen des erheblichen Aufwands wird eine rechtzeitige Vorbereitung angeraten. Weitere Herausforderungen für die Branche – insbesondere in Bezug auf das Datenmanagement – wird auch der auf EU-Ebene geplante digitale Produktpass mit sich bringen.