Reklamationen

Wem das Schlafzimmer stinkt…

Ein Urteil des Landgerichts Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, sorgt für klare Verhältnisse – zulasten eines Möbelhändlers. Der Streitfall: Ein Schlafzimmermöbel sonderte auch 13 Monate nach dem Kauf noch

Ein Urteil des Landgerichts Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, sorgt für klare Verhältnisse – zulasten eines Möbelhändlers. Der Streitfall: Ein Schlafzimmermöbel sonderte auch 13 Monate nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch aus.
Die Klägerin monierte das Problem, der Verkäufer konnte aber keine Abhilfe schaffen. Eine Raumluftanalyse ergab "eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen", wie es in der Pressemitteilung der bayrischen Justiz heißt.
Da Käufer erwarten können, dass Möbel geruchsneutral sind oder unvermeidliche Lackausdünstungen bald nach dem Aufstellen verschwinden, konnte die Kundin vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler muss nun den vollen Kaufpreis von 6.200 Euro erstatten (LG Coburg, Urteil vom 13.5.2009, Az: 21 O 28/09; OLG Bamberg, Beschlüsse vom 13.7. und 7.8.2009, Az: 6 U 30/09; rechtskräftig). "Der Geruch und die damit verbundene nachvollziehbare Sorge der Käuferin verhindern nach Auffassung der Gerichte einen ungestörten Gebrauch der Schlafzimmereinrichtung", heißt es weiter in der Pressemitteilung. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Gerüche tatsächlich gesundheitsgefährdend sind oder nicht.
Der Fall ist der bayerischen Justiz sogar einen Reim wert: "In Schlafzimmermöbeln, die einem buchstäblich stinken, muss man nicht in seine Träume sinken."