Nachfolge erfolgreich vorbereitet: Norbert Geerkens aus Rheinberg wird seinen Fachbetrieb für Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk an Tochter Nele und Sohn Noah übergeben.

MHK Group/Interdomus Haustechnik

Was bei der Nachfolge zu beachten ist

Etwa 190.000 Unternehmen sind in den nächsten fünf Jahren deutschlandweit mit der Übergabe ihres Unternehmens aus Altersgründen konfrontiert, so schätzt das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM). Auf Platz 2 mit circa 26 Prozent, steht dabei das produzierende Gewerbe, darunter auch das Baugewerbe und damit Unternehmen der SHK-Branche. Anlass für die MHK Group, im Namen von Interdomus Haustechnik zum Seminar „Lebenswerk erhalten – Nachfolge gestalten“ einzuladen.

Informationen   zu den Herausforderungen im Kontext der Unternehmensübergabe lieferten Herbert Reithmeier von der DLS Unternehmensberatung, Betriebswirt und Unternehmenscoach, sowie Han Christian Jung, Rechtsanwalt für Bau- und Wirtschaftsrecht, seit Jahren spezialisiert in der Beratung von Handwerksunternehmen. Einen Schwerpunkt setzte Herbert Reithmeier bei den psychologischen Faktoren, die maßgeblich über Erfolg oder Misserfolg des Prozesses entscheiden. „In der Nachfolge menschelt es“, betonte Reithmeier. Da vier von zehn Übernahmegründungen innerhalb der Familie stattfänden, dürfe man die zwischenmenschlichen Beziehungen und die Auswirkungen auf diese auf keinen Fall außer Acht lassen. 

Mit Blick auf den Ruhestand, sei es für den/die Übergeber ebenso wichtig, sich mittels einer Haushaltsrechnung genau über die eigenen Einnahmen und Ausgaben im Klaren zu sein, um zu wissen, wie sich das Leben nach der Übergabe finanzieren lässt. Han Christian Jung beleuchtete schließlich die rechtlichen Aspekte, wie das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, sowie mögliche Rechtsformen für Unternehmen, die vor der Übergabe stehen, besonders im Hinblick auf steuerliche Vorteile. 

Weiteres wichtiges Thema: der „Notfallkoffer“, der alle wichtigen Dokumente entfällt, wenn dem Inhaber bzw. Geschäftsführer etwas zustößt. Die Teilnehmenden wurden nachdrücklich dazu angehalten, sich um rechtzeitig Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung zu kümmern und auch ihr „digitales“ Erbe, wie Zugänge zu Online- oder Social-Media-Konten, zu regeln. 

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