Christian Haeser, Geschäftsführer des Handelsverband Wohnen und Büro begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, Geschäfte des Einzelhandels geöffnet zu lassen. Foto: Handelsverband Wohnen und Büro

Handelsverband Wohnen und Büro

Stationärer Einzelhandel bleibt geöffnet

Am Montag treten die neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Bundesregierung in Kraft. Der stationäre Handel bleibt diesmal von einer Schließung der Geschäfte verschont. So heißt es in dem Beschluss: "Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 m2 Verkaufsfläche aufhält."

Die Entscheidung wird vom Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) begrüßt. "Es war richtig zu beschließen, dass in den Geschäften nun statt ursprünglich geplant einem Kunden pro 25 m² Verkaufsfläche, zumindest ein Kunde pro 10 m² erlaubt ist. Es bleibt aber abzuwarten, ob die Kundschaft weiterhin vermehrt in den Geschäften einkaufen geht oder aber faktisch mit niedrigeren Kundenfrequenzen gerechnet werden muss. Letzteres Szenario ist aufgrund der Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen, die naturgemäß als Frequenzbringer fungieren, in den Innenstädten sehr wahrscheinlich", kommentiert Christian Haeser, Geschäftsführer des HWB. "Wichtig ist, dass die Weihnachtseinkäufe verteilt über die Monate November und Dezember auch im stationären Handel getätigt werden können. Damit würde das Weihnachtsgeschäft entzerrt und der zu erwartenden Frequenz-Peak im Dezember mit den geringeren Novemberfrequenzen in Einklang gebracht.“"

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