Sonntagsverkauf

Stammkundenevents verstoßen gegen Ladenschlusszeiten

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies den Eilantrag eines Möbelhändlers gegen die sofortige Untersagung seiner sonntäglichen Verkaufsveranstaltungen zurück. Er hatte seine Stammkunden am 25. Januar 2009 zu einem "verkaufsoffenen VIP-Sonntag" mit erheblichen

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies den Eilantrag eines Möbelhändlers gegen die sofortige Untersagung seiner sonntäglichen Verkaufsveranstaltungen zurück. Er hatte seine Stammkunden am 25. Januar 2009 zu einem "verkaufsoffenen VIP-Sonntag" mit erheblichen Preisnachlässen eingeladen. Damit umging er das Ladenöffnungsgesetz, das den Verkauf an Sonn- und Feiertagen verbietet. Das geht aus einer Presserklärung des Verwaltungsgerichts hervor. Bei dem Möbelmarkt habe es sich am fraglichen Sonntag um eine Verkaufsstelle im Sinne des Gesetzes gehandelt, da die Waren zum Verkauf an jedermann feilgeboten und verkauft worden seien. Die Einschränkung des Personenkreises, an den verkauft werde, auf eingeladene "Stammkunden" mit einer Kundenkarte reiche nicht aus, um einen "Verkauf an jedermann" auszuschließen.
An dem besagten Sonntag bildeten sich schnell lange Schlangen vor dem Eingang des Einrichtungshauses und die Parkplätze – sowie die der umliegenden Einkaufsmärkte – waren vollständig belegt. Die "VIP- Einladung" erhielten im Vorwege alle sogenannten "Preisepass"-Inhaber, die in den letzten beiden Jahren bei dem Händler gekauft oder den Pass erst jüngst beantragt hatten.
Die Stadt untersagte daraufhin am 21. Juli 2009 dem Händler, sein Einrichtungshaus während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten für Verkaufsveranstaltungen zu öffnen oder ein solches Event anzukündigen. Für den Fall eines Verstoßes wurde ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro angedroht.
Der Händler legte gegen den Beschluss Beschwerde ein und geht damit in die nächste Instanz.