Inhofer-Prozess
Staatsanwalt will Edgar Inhofer nun doch hinter Gittern sehen
Im Inhofer-Prozess sorgte die Staatsanwaltschaft gestern erneut für eine Überraschung. Nachdem sie bei einem Treffen mit der Verteidigung Ende September noch angeboten hatte, einer Bewährungsstrafe für Edgar Inhofer zuzustimmen, forderte
Im Inhofer-Prozess sorgte die Staatsanwaltschaft gestern erneut für eine Überraschung. Nachdem sie bei einem Treffen mit der Verteidigung Ende September noch angeboten hatte, einer Bewährungsstrafe für Edgar Inhofer zuzustimmen, forderte sie in ihrem Plädoyer nun doch dreieinhalb Jahre Haft für den 50 Jahre alten Geschäftsführer. Laut der "Augsburger Allgemeinen" sprach die Anklagebehörde von einem "System" des Betrugs. Für Seniorchef August Inhofer (79) will sie eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie eine Geldauflage in Höhe von fünf Mio. Euro erreichen. Für Karl Inhofer (81) und Personalchef Peter Schorr (42), die sich wegen Beihilfe zum Hinterziehen von Sozialabgaben und Steuern verantworten müssen, sieht sie Geldstrafen von 97.000 bzw. 120.000 Euro vor. Ihrer Meinung nach sei durch hinterzogene Sozialabgaben ein Schaden von 1,5 Mio. Euro und bei den hinterzogenen Steuern von 200.000 Euro entstanden.
Die Verteidigung zeigte sich über den "Zickzack-Kurs" der Staatsanwaltschaft unterdessen mehr als empört. Sie betonte, dass inzwischen 7,5 Mio. Euro nachbezahlt worden seien. Für Edgar Inhofer wurde eine Bewährungsstrafe weit unter zwei Jahren beantragt, für August eine angemessene Geldstrafe und für Karl Inhofer ein Freispruch. Der Anwalt von Peter Schorr forderte nach Paragraf 59 eine Verurteilung aber ohne Strafe, ersatzweise eine Zahlung von 90 Tagessätzen.
Das Urteil soll morgen Vormittag verkündet werden.

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren