Höffner
Schluss mit “Mondpreisen”
Laut einer Meldung im heutigen "Hamburger Abendblatt" hat das Landgericht Lübeck Möbel Höffner das Verbot ausgesprochen, mit "Mondpreisen" zu werben, "wenn der Ausgangspreis innerhalb von sechs Tagen vor Angebotsbeginn erhöht
Laut einer Meldung im heutigen "Hamburger Abendblatt" hat das Landgericht Lübeck Möbel Höffner das Verbot ausgesprochen, mit "Mondpreisen" zu werben, "wenn der Ausgangspreis innerhalb von sechs Tagen vor Angebotsbeginn erhöht worden ist". Den Antrag stellte die Verbraucherzentrale Hamburg. Der Grund sind die hohen Preisnachlässe – "Werbung mit Rabatten von 30, 50 oder gar 80 Prozent sind im Möbelhandel keine Seltenheit", so Günter Hörmann, Sprecher der Verbraucherzentrale. "Viele Preisnachlässe seien nur Scheinrabatte." Ob deshalb in Zukunft weniger mit Rabatten geworben werden wird, ist fraglich.

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