Alno-Insolvenz
Schluss mit der Eigenverwaltung
Ab sofort soll bei Alno Schluss sein mit der Insolvenz in Eigenveraltung. So jedenfalls die Ankündigung des Vorstands der Alno AG, der Geschäftsführung der Alno Logistik & Service GmbH, der
Ab sofort soll bei Alno Schluss sein mit der Insolvenz in Eigenveraltung. So jedenfalls die Ankündigung des Vorstands der Alno AG, der Geschäftsführung der Alno Logistik & Service GmbH, der Gustav Wellmann GmbH & Co. KG sowie der Pino Küchen GmbH. Sie haben heute gemeinsam beim zuständigen Insolvenzgericht in Hechingen beantragt, die bislang im vorläufigen Insolvenzverfahren angeordnete Eigenverwaltung aufzuheben. Als vorläufiger Insolvenzverwalter soll der bisherige Sachwalter, Professor Dr. Martin Hörmann, eingesetzt werden.
Mit diesem Antrag soll „der erheblichen Verunsicherung bei Kunden, Lieferanten und Arbeitnehmern der Alno-Gruppe Rechnung getragen“ werden. Die Begründung scheint eher fragwürdig: Mal wieder soll die Schuld vor allem durch „die Berichterstattung und Pressekampagnen“ entstanden sein: „Viele Beiträge waren von einer Vielzahl von wahrheitswidrigen Behauptungen und Vorwürfen gegen die Eigenverwaltung geprägt.“
Die Geschäftsleitungen der Unternehmen wollen mit diesem Schritt der freiwilligen Rücknahme der Anträge auf Eigenverwaltung die weitere Fortführung der Unternehmen im Insolvenzverfahren sicherstellen.
Noch vor dem Wochenende hatte Dr. Martin Hörmann gegenüber Vorstand und Gläubigerausschuss dem Management ein gutes Zeugnis ausgestellt. Es „habe sich im bisherigen Insolvenzantragsverfahren sehr kooperativ verhalten und darüber hinaus nach seiner derzeitigen Kenntnis vor den Anträgen auf Eröffnung der Insolvenzverfahren keine Gelder aus dem Unternehmen gezogen.“
Nach aktuellem Stand der Erkenntnisse aus dem strukturierten Bieterverfahren wird nunmehr ein ‚Asset Deal‘ im Rahmen einer übertragenden Sanierung gegenüber dem bislang angestrebten Insolvenzplanverfahren mit einem ‚Share Deal‘ überwiegend wahrscheinlich.
„Auch die bislang bereits gewonnenen vorläufigen Erkenntnisse zu Entscheidungen der Vergangenheit, die Interessen der Gläubiger zuwidergelaufen sind, prägen die heute gefällte Entscheidung“, heißt es heute aus Pfullendorf. Offensichtlich können insolvenzrechtliche Sonderaktiva – ermittelt werden u.a. Ansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Alno AG – in erheblichem Umfang aufgedeckt werden, deren vollständige Ermittlung und Geltendmachung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.
Vorstand und Management betonen, „dass im Fokus aller Anstrengungen auch weiterhin die Fortführung des Geschäftsbetriebes, die Stabilisierung der Kundenbeziehungen und die langfristige Sanierung des Unternehmens im Interesse der Gläubiger stehen.“

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