Segmüller darf in Bad Vilbel nur 800 qm für Randsortimente nutzen.

Segmüller

Scheitert Bad Vilbel an den Randsortimenten?

Um Segmüller ging es auf der Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses der Regionalversammlung in Frankfurt, die am vergangenen Freitag stattfand. Knapp 20 Minuten befassten sich die Mitglieder nach Angaben der "Frankfurter Neuen Presse" mit der möglichen Ansiedlung des Einrichtungshauses in Bad Vilbel. Dann stand fest: Segmüller darf grundsätzlich eine 45.000 qm große Fläche im Gewerbegebiet Quellenpark nutzen. Aber bei den Randsortimenten muss sich das Haus auf 800 qm beschränken. Ob Segmüller unter diesen Umständen nach Bad Vilbel kommt, steht allerdings nicht fest. Der Bad Vilbeler Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) schließt daher nicht aus, gegen den sich abzeichnenden Beschluss der Regionalversammlung juristisch vorzugehen, zitiert ihn die Zeitung.

Die endgültige Entscheidung treffen die Mitglieder der Regionalversammlung Südhessen am 25. Februar in Frankfurt.

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