Der Bilanzskandal bei Steinhoff beschäftigt jetzt auch das Oberlandesgericht in Frankfurt. wie das "Handelsblatt" berichtet, hatte zuvor das Landgericht Frankfurt mehrere Schadenersatzklagen von Steinhoff-Aktionären zusammengefasst und diese an die nächst höhere Instanz weitergeleitet, um grundsätzliche Rechtsfragen zu klären. Damit bestätigte die Justiz bestätigte entsprechende Informationen der Anlegerschutz-Kanzlei Tilp. Diese betont auf ihrer Homepage: "Nach unserer festen Rechtsüberzeugung haftet Steinhoff den Investoren auf Schadensersatz, und zwar aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktkommunikation und falscher Finanzberichterstattung." Steinhoff wolle nun über einen Vergleich verhandeln. Darum müsse jetzt mit der Sammelklage nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) "Druck auf dem Kessel" gehalten werden, so der Tilp-Anwalt Maximilian Weiss gegenüber dem Blatt.
Im März hatten bereits Buchprüfer von PricewaterhouseCoopers (PwC) Bilanzfälschungen bei Steinhoff bestätigt (moebelkultur.de berichtete). Bei den aufgeblähten Firmenwerten soll es sich um eine Summe von rund 6,5 Mrd. Euro handeln. Nach Bekanntwerden des Skandals verloren die Aktienwerte des Konzerns massiv an Wert. Gegen den früheren Chef Markus Jooste wird laut "Handelsblatt" bereits ermittelt.