ZVEI
Revision des Energielabels ist zwar “durch” – aber POS-Umsetzung dauert noch bis 2019
Gestern fiel in Brüssel im Trilog zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament die politische Entscheidung über das neue Energielabel. Doch bis diese am POS umgesetzt ist, wird es wohl noch eine
Gestern fiel in Brüssel im Trilog zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament die politische Entscheidung über das neue Energielabel. Doch bis diese am POS umgesetzt ist, wird es wohl noch eine Weile dauern. Darauf weist Werner Scholz, Geschäftsführer der Hausgeräte-Fachverbände im ZVEI, nach den Irritationen in der Öffentlichkeit hin. „Aktuell berichtet die Presse teilweise nicht richtig, was die Einführung betrifft. Uns erreichten bereits nervöse Anfragen“, so Scholz. Vielmehr werden die Labels – die sich im Wesentlichen durch den Wegfall der Plusklassen unterscheiden – wohl erst in der zweiten Hälfte 2019 eingeführt.
Die Brüsseler Pläne sehen zum 1. Juli 2017 lediglich das Inkrafttreten der Energielabel-Rahmenrichtlinie vor. Bis die produktspezifischen Label-Verordnungen für Kühlgeräte, Geschirrspüler und Waschmaschinen vorliegen, werde es noch weitere 15 Monate dauern (also dann bis 1.10.2018). Andere Hausgeräte folgen ohnehin später. Und dann gehen voraussichtlich noch einmal zwölf Monate ins Land, bis die Anwendung der neuen Label A-G für Waschen, Geschirrspülen, Kühlgeräte am POS realisiert werden. Das geschätzte Datum ist der 1. Oktober 2019.
Gleichwohl bedeutet die neue Kennzeichnung eine Herausforderung, betont Scholz: „Verbraucher werden umdenken müssen. Ein Gerät, das heute in die beste Energieeffizienzklasse eingeordnet ist, könnte künftig durchaus ein Label der Klasse B tragen.“ Denn mit der Revision gelten zugleich neue Maßstäbe für die Einstufung. Zudem hatte der ZVEI gefordert, den Zeitplan und die neue Klasseneinteilung individuell an die Erfordernisse der jeweiligen Produktgruppe anzupassen. Denn erreichte Effizienzniveaus und Potenziale für weitere Einsparungen seien sehr unterschiedlich. „Wichtig ist auch die langfristige Stabilität eines neuen Labels. Die Hersteller brauchen Planungssicherheit, weitere Überarbeitungen in kurzen Zeitabständen halten wir für nicht zielführend“, so Scholz.
Kritisch sieht der ZVEI ebenfalls die Einführung einer EU-weiten Datenbank. Diese soll mehrere tausend Hersteller und einige hunderttausend Produkte enthalten. Dabei sei es schwer vorstellbar, dass die Datenbank wirklich eine Hilfe bei der Kaufentscheidung sein könne. Stattdessen überwiegen die Nachteile: „Es kommen weitere Pflichten auf die Marktüberwachungsbehörden zu, denn die Datenbank muss ständig auf Vollständigkeit und korrekte Angaben geprüft werden. Wichtiger als die Überprüfung nach Daten- oder Aktenlage ist aber die tatsächliche physikalische Nachprüfung der Labelangaben. Aufwand und Nutzen stehen bei der Datenbank in einem schlechten Verhältnis.“
Doch das EU-Label bleibt nicht das einzige Mittel zur regulierung, wie Scholz auf der AMK-Tagung am 21.3. in Mannheim betonte. So könnte es bald auch eine Kennzeichnung der garantierten Lebendauer von Produkten sowie eine Informationspflicht zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen geben. Beides wird derzeit auf die Umsetzbarkeit geprüft.

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren