Nächster Rechtsstreit

Reuter verklagt Google

Nach dem gewonnen Rechtsstreit mit Dornbracht knöpft sich Reuter nun das nächste Unternehmen vor. Der Mönchengladbacher Online-Fachhändler hat beim Landgericht Hamburg zwei Klagen gegen Google eingereicht. Dabei geht es in

Nach dem gewonnen Rechtsstreit mit Dornbracht knöpft sich Reuter nun das nächste Unternehmen vor. Der Mönchengladbacher Online-Fachhändler hat beim Landgericht Hamburg zwei Klagen gegen Google eingereicht. Dabei geht es in einer ersten Klage darum, dass Google Produktbilder, mit denen Reuter seine Produkte im Rahmen des Dienstes "Google Shopping" bewarb, auch für die Werbung seiner Wettbewerber verwendete. Aus Sicht von Reuter handelt es sich dabei um einen "eindeutigen Verstoß gegen die Urheber- und Nutzungsrechte".
Die zweite Klage richtet sich gegen die Sperrung der Produktbilder von Reuter durch Google. Hier ist das integrierte Reuter-Logo Stein des Anstoßes. Google verweist als Sperrungsgrund auf eine Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Verwendung von Logos in Bildern generell untersage. Google setze sich mit dieser Klausel jedoch über geltendes Recht hinweg, so die Anwälte von Reuter, "weil sie dem wesentlichen Grundgedanken des Urhebernennungsrechts widerspricht". Die Sperrung innerhalb des Dienstes "Google Shopping" sei somit rechtswidrig.
Mit den Klagen gegen Google reiht sich das Familienunternehmen Reuter in die Reihe der Suchmaschinenkritiker ein, die in Google ein "monopolartiges Unternehmen" sehen, das sich, gestützt auf seine Marktmacht, über geltendes Recht hinwegsetzt. Dies ist laut Geschäftsführer Bernd Reuter "nicht akzeptabel".
Darüber hinaus argumentiert Reuter, dass eine Entfernung des Reuter-Logos aus allen betroffenen Produktbildern vor dem Hintergrund der riesigen Anzahl dieser Bilder einen immensen Aufwand darstellen würde, der in dieser Form nicht geleistet werden könne. Zudem sei durch die tägliche Dynamik des Online-Shops – gemeint sind die ständigen Neueingänge und Ausläufe von Produkten – ein solches Vorgehen schlichtweg nicht umsetzbar.