Bulthaup/Rehau
Rechtssicherheit für Laserkante bestätigt
Nach dem Oberlandesgericht München bestätigt auch der Bundesgerichtshof die Rechtsbeständigkeit für die Anwendung der Laserkante. Dies betrifft insbesondere die Nutzung des Bulthaup-Patents EP 1 163 864, informiert Rehau jetzt seine
Nach dem Oberlandesgericht München bestätigt auch der Bundesgerichtshof die Rechtsbeständigkeit für die Anwendung der Laserkante. Dies betrifft insbesondere die Nutzung des Bulthaup-Patents EP 1 163 864, informiert Rehau jetzt seine Kunden. Mit dem Urteil gehe ein deutliches Zeichen einher, das die zugesicherte Rechtssicherheit stärkt.
„Die unter der Marke Raukantex pro gelieferten, laserfügbaren Kantenbänder dürfen somit weiterhin ohne Einschränkungen verarbeitet und die so hergestellten Möbelteile uneingeschränkt verkauft werden. Alle Rehau-Kunden dürfen von Maschinenherstellern auch mit entsprechenden Maschinen zur Verarbeitung der laserfügbaren Kantenbänder von Rehau frei beliefert werden.“ So lautet das Fazit.

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren