BSH
Rabatte für Flutgeschädigte
Wie schon vor Jahren zur Oder-Flut ist die BSH auch bei der aktuellen Unwetter-Katastrophe mit einem Soforthilfe-Programm zur Stelle. Für Hausgeräte der Marken Bosch, Siemens und Neff gibt es für
Wie schon vor Jahren zur Oder-Flut ist die BSH auch bei der aktuellen Unwetter-Katastrophe mit einem Soforthilfe-Programm zur Stelle. Für Hausgeräte der Marken Bosch, Siemens und Neff gibt es für betroffene Haushalte ab sofort Preisnachlässe, wenn in den überschwemmten Wohnräumen und Kellern Hausgeräte wie Waschmaschinen und Trockner oder Kühl- und Gefriergeräte durch die Wassermassen beschädigt oder unbrauchbar geworden sind.
Die Soforthilfe gilt bis zum 31. Juli 2016 und sieht einen Sonderrabatt in Höhe von zehn Prozent für den Neukauf eines Elektro-Großgerätes von Bosch, Siemens oder Neff vor. Der Nachlass wird für je ein Gerät pro Produkttyp und Haushalt gewährt, beispielsweise eine Waschmaschine, ein Kühlgerät und ein Herd. Die Rückvergütung erfolgt auf den Verkaufspreis des Handels. Die betroffenen Privatpersonen müssen dafür eine entsprechende Bestätigung ihrer Kommune einholen und zusammen mit der Rechnungskopie als Kaufbeleg (gültig sind Käufe ab dem 01. Juni 2016) und Angabe ihrer Bankverbindung per Post einsenden an:
BSH Hausgeräte GmbH, Stichwort: „Soforthilfe Hochwasserschaden“, Carl-Wery-Straße 34, 81739 München.
Alternativ können Geschädigte Formulare zur Rückvergütung im Internet abrufen, diese von der Kommune stempeln lassen und wie oben beschrieben an die genannte Adresse schicken. Dafür stehen folgende Links zur Verfügung:
http://www.bosch-home.com/de/hochwasserhilfe.html
http://www.siemens-home.de/hochwasserhilfe
http://www.neff.de/hochwasserhilfe
Für Haushalte die nachweisen können, dass ihr Hausgerät von Bosch, Siemens oder Neff aufgrund der Hochwasserkatastrophe beschädigt worden ist, gewährt die BSH einen einmaligen Nachlass in Höhe von 25 Prozent auf den gesamten Reparaturpreis. Sollte der Kundendienst feststellen, dass der durch das Hochwasser entstandene Schaden an dem Gerät nicht reparabel ist, wird die Überprüfungspauschale des Kundendienstes auf 49 Euro gesenkt.

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