Das Baustellenschild in Pulheim steht schon. Doch jetzt ist wieder offen, wann - und ob - der Bau starten kann.

Segmüller

Pulheim vor dem Aus?

Damit hatte Segmüller wohl nicht gerechnet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Mittwoch entschieden, dass der Bebauungsplan für den 45.000er in Pulheim unwirksam ist. Heißt im Klartext: Segmüller darf dort vorerst nicht bauen. Branchenkenner gehen davon aus, dass der Standort nun komplett in Frage gestellt wird.

Nach Angaben des "Kölner Stadt-Anzeigers" waren für die Entscheidung drei Gründe - zwei formelle und ein materieller - für die Richter ausschlaggebend. Dabei wog der materielle, ein Abwägungsfehler, am stärksten.

Bergheim und Leverkusen hatten gegen den Bau des Einrichtungshauses geklagt, da sie eine nachhaltige Schädigung der eigenen Stadtzentren befürchten. Beide Städte hatten entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben, auch im Hinblick auf die geplanten 4.500 qm für zentrenrelevante Randsortimente. Die Expertise der Stadt Bergheim hat das OVG nun überzeugt. Der Gutachter geht hier von einem Quadratmeterumsatz bei Segmüller von 3.300 Euro aus. Ein ganz anderes Ergebnis in puncto Flächenproduktivität hatte zuvor das Gutachten der Stadt Pulheim ergeben - nämlich nur 2.070 Euro pro Quadratmeter pro Jahr. Die 3.300 Euro hielt das Gericht für überzeugender.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Pulheim kann also noch - im Sinne von Segmüller - Beschwerde einlegen. Dafür seien jetzt die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten. Es bleibt also spannend im Paläste-Poker!

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