Im Streit um den Auszug von Opti Wohnwelt aus der „Welt des Wohnens“ in Neu-Ulm (moebelkultur.de berichtete), startet heute der Prozess vor dem Landgericht Memmingen. Der Eigentümer der Immobilie, die österreichischen Hallmann-Holding, hatte Klage gegen den Möbelhändler eingereicht. Nach Ansicht des Vermieters hätte das Begros-Mitglied den Mietvertrag nicht kündigen und ausziehen dürfen, da beide Seiten einen Mietvertrag bis 2029 unterzeichnet hätten. Stefan Föst, bei Opti-Wohnwelt verantwortlich für die Immobilien in dem Familienbetrieb, bekräftigt hingegen, dass der Mietvertrag „ordentlich gekündigt“ worden sei. Jetzt müssen die Richter entscheiden. Der „Südwest Presse“ zufolge geht es um Mietzahlungen in Millionenhöhe.