Wettbewerbszentrale
Preise in der Werbung müssen deutlich gekennzeichnet sein
Der Handel muss den Gesamtpreis der angebotenen Ware in einer Werbung korrekt darstellen. Das hat nach dem Landgericht Bochum und dem Landgericht Paderborn jetzt auch das Oberlandesgericht in Hamm bestätigt.
Der Handel muss den Gesamtpreis der angebotenen Ware in einer Werbung korrekt darstellen. Das hat nach dem Landgericht Bochum und dem Landgericht Paderborn jetzt auch das Oberlandesgericht in Hamm bestätigt. Bei einer falschen Kennzeichnung liegt sonst ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und in der Regel auch gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot vor. Die Wettbewerbszentrale Frankfurt setzte sich damit auch in zweiter Instanz gegen zwei mittelständische Unternehmen durch, die unzureichenden Preisauszeichnungen von Möbeln in den jeweiligen Ausstellungen gerichtlich zu untersagen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Möbelhäuser hatten bei Ausstellungsstücken mit mehreren Zusatzausstattungen nur die Basispreise angegeben, ohne die teuren – bei den konkreten Ausstellungsstücken aber integrierten – Zusatzelemente zu berücksichtigen. Tatsächlich waren die Möbel also in der präsentierten Ausstattung wesentlich teurer als auf dem Preisschild angegeben. Die Differenz betrug in einem Fall rund 400, in dem anderen Fall mehr als 2.000 Euro.
„Immer wieder gibt es in Möbelhäusern an der Kasse ein böses Erwachen für die Kunden. Sie werden durch günstige Basispreise zum Kauf animiert, sollen aber am Ende deutlich höhere Preise bezahlen, weil die Zusatzausstattung nicht berücksichtigt war. Dem hat die Wettbewerbszentrale zu Recht einen Riegel vorgeschoben“, erklärt Dr. Hans-Jürgen Buchmüller von Brandi Rechtsanwälte in Gütersloh, die die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main vertrat.
Insgesamt hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr 244 Werbemaßnahmen von 20 Möbelanbietern unter die Lupe genommen und geht derzeit gerichtlich gegen weitere intransparente und irreführende Preisaktionen in Ausstellungen und Werbeprospekten vor.

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