Europäische Kommission
Onlineshop Temu verstößt gegen DSA
Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass der chinesische Onlineshop Temu – durch den auch die Möbelbranche immer mehr unter Druck gerät – gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Die Verstöße beziehen sich auf die Verpflichtung, die Risiken der Verbreitung illegaler Produkte auf seiner Plattform ordnungsgemäß zu bewerten.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte: “Wir kaufen online ein, weil wir darauf vertrauen, dass Produkte, die in unserem Binnenmarkt verkauft werden, sicher sind und unseren Vorschriften entsprechen. Nach unserer vorläufigen Auffassung ist Temu weit davon entfernt, die Risiken für seine Nutzer nach den im Gesetz über digitale Dienste geforderten Standards zu bewerten. Die Sicherheit der Verbraucher:innen im Internet ist in der EU nicht verhandelbar – unsere Rechtsvorschriften, einschließlich des Gesetzes über digitale Dienste, bilden die Grundlage für einen besseren Schutz im Internet und einen sichereren und gerechteren digitalen Binnenmarkt für alle Europäer.“
Illegale Produkte: Verbraucherrisiko hoch
Es hat sich gezeigt, dass die Verbraucher:innen in der EU einem hohen Risiko ausgesetzt sind, auf der Temu-Plattform auf illegale Produkte zu stoßen. Insbesondere ergab die von der Kommission durchgeführte Analyse einer Mystery-Shopping-Aktion, dass man beim Einkauf via Temu sehr wahrscheinlich nichtkonforme Produkte findet.
Der Analyse zufolge war die Risikobewertung von Temu vom Oktober 2024 ungenau und stützte sich auf allgemeine Brancheninformationen und nicht auf spezifische Details über den eigenen Markt. Dies könnte daher zu unzureichenden Minderungsmaßnahmen gegen die Verbreitung illegaler Produkte geführt haben.
Geldbußen bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen
Temu hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte der Kommission einzusehen und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen zu antworten. Parallel dazu wird der Europäische Ausschuss für digitale Dienste konsultiert.
Sollten sich die vorläufigen Feststellungen der Kommission letztendlich bestätigen, würde die Kommission eine Entscheidung wegen Nichteinhaltung erlassen. Darin wird festgestellt, dass Temu gegen Artikel 34 des DSA verstößt. Eine solche Entscheidung könnte Geldbußen in Höhe bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters nach sich ziehen. Gleichzeitig würde es ihn verpflichten, Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes zu ergreifen.

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