Wegweisendes Gerichtsurteil

Oberlandesgericht straft Online-Boykott ab – Dornbracht muss rund 1 Mio. Euro an Reuter zahlen

Dieses Urteil beantwortet Grundsatzfragen über die Vermarktungshoheit von Markenanbietern. Das Oberlandesgericht hat heute den Armaturenhersteller Dornbracht abgestraft – wegen "gezielter Behinderung des Online-Handels". Dabei wollte der Hersteller von Designbadarmaturen doch

Dieses Urteil beantwortet Grundsatzfragen über die Vermarktungshoheit von Markenanbietern. Das Oberlandesgericht hat heute den Armaturenhersteller Dornbracht abgestraft – wegen "gezielter Behinderung des Online-Handels". Dabei wollte der Hersteller von Designbadarmaturen doch lediglich den stationären Handel schützen, eine Strategie, die viele Industriemarken bereits erwogen und zum Teil auch verfolgt haben. Denn Reuter habe schon 2006 erste Lieferblockaden zu spüren bekommen, wie die "Welt" berichtete. Nun muss Dornbracht Schadenersatz in Höhe von rund einer Million Euro an den Mönchengladbacher Fach- und Onlinehändler zahlen. Reuter hatte gar einen entgangenen Gewinn von knapp 2,5 Millionen Euro angeführt. Das Oberlandesgericht folgte der Argumentation Reuters somit nicht in allen Punkten.
Grund für die Klage war eine sogenannte Fachhandelsvereinbarung Dornbrachts. Damit hatte der Armaturenhersteller Großhändlern zwischen 2008 und 2011 spezielle Rabatte gewährt, wenn diese sich verpflichteten, Dornbracht-Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern.
Für Geschäftsführer Bernd Reuter ist das Urteil "wegweisend": "Wir haben immer betont, dass wir Dornbracht-Produkte schätzen. Was wir allerdings entschieden ablehnen, ist Dornbrachts Versuch, Preistransparenz zu unterdrücken und den Internethandel zu bekämpfen. Verbraucher wünschen sich unkomplizierte, komfortable Einkaufsmöglichkeiten zu jeder Zeit – der professionelle Onlinehandel erfüllt diese Anforderungen. Wer den Fachhandel im Internet blockiert, missachtet Kundenwünsche."
An dem Urteil ist nicht zu rütteln. Die Revision hat das OLG nicht zugelassen. Somit ist der Ausgang dieses Verfahrens auch für andere Industriemarken von Bedeutung.