SCM Group

Nimmt öffentlich gegen Patentverstoss Stellung

In der vergangenen Woche veröffentlichte die Homag Group eine Presemitteilung über eine nach Aussage von Homag durch die SCM Gruppe getätigte Patentverletzung – jetzt nimmt die italienische Gruppe genauso öffentlich

In der vergangenen Woche veröffentlichte die Homag Group eine Presemitteilung über eine nach Aussage von Homag durch die SCM Gruppe getätigte Patentverletzung – jetzt nimmt die italienische Gruppe genauso öffentlich Stellung.
Die SCM-Gruppe ist der Ansicht, dass das gerichtliche Vorgehen von Homag während der "Ligna" in Hannover ausschließlich dem Zweck diente, anlässlich dieser wichtigsten Messe der Branche die Ausstellung von drei auf dem SCM-Stand vorgeführten Maschinen zu verhindern, die mit mehreren innovativen und wettbewerbsfähigen Lösungen ausgestattet sind.
Als Gründe für diese Annahme gibt SCM an, dass das Patent, welches Gegenstand der einstweiligen Verfügung ist, lediglich eine geringe erfinderische Tätigkeit aufweist und sich weder auf Bearbeitungsvorgänge, noch auf grundlegende technische Aspekte bezieht. Vielmehr erfasst es unter anderem ein Sicherheitssystem des Bearbeitungszentrums, das von Fotozellen aktiviert wird. Das von der SCM-Gruppe aktuell genutzte Sicherheitssystem unterscheidet sich nicht von Anwendungen, die bereits seit Ende der neunziger Jahre bei Werkzeugmaschinen eingesetzt wurden. Das im Jahr 2006 von der Homag angemeldete Patent gilt außerdem nur in Deutschland und ist bis heute außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht geschützt.
Desweiteren stützte sich die durch Homag erwirkte einstweilige Verfügung, so SCM, alleine auf Behauptungen von Homag, ohne dass die SCM-Gruppe ausreichend Gelegenheit hatte, ihre Argumente dem Gericht darzulegen. Nach Angabe von SCM beinhalten die drei auf der "Ligna" vorgeführten, beanstandeten Morbidelli-Bearbeitungszentren mit Fotozellen-Sicherheitssystem hochentwickelte Technologien, die auch in Deutschland großen Erfolg im Markt haben. Das Fotozellen-Sicherheitssystem stellt nach Aussage von SCM dabei keinen wesentlichen Bestandteil dar.
Da es ungewöhnlich ist, die Abdeckung einer ganzen Maschine zu verlangen, auf der Grundlage eines Patents, welches eine einfache Vorrichtung zum Gegenstand hat, nur in Deutschland geschützt ist und nicht einmal den letzten Stand der Technik betrifft, hat SCM bereits auf der Messe energisch protestiert und innerhalb weniger Stunden eine Einigung erzielt. Die SCM-Gruppe entfernte zwar die Fotozellen aus ihren Maschinen, hat ihre Maschinen dann aber weiter auf der Messe gezeigt und ist gewillt, die Schutzunfähigkeit des Patents zu gegebener Zeit bei den zuständigen Stellen nachweisen. Die SCM-Gruppe vertritt die Ansicht, dass sich ihre Lösung von der Homag-Lösung unterscheidet und der Verarbeiter sogar noch ein Plus an Sicherheit erhält.
Da Patentangelegenheiten in der Regel besonders delikat sind, wird bei gewerblichen Beziehungen in ähnlichen Fällen zunächst ein Gespräch unter Ingenieuren geführt. In diesem speziellen Fall zwischen Homag und SCM gab es laut SCM genügend Zeit, sich konstruktiv mit den Einzelheiten des Patents auseinander zu setzen, da die SCM-Gruppe die gleiche Lösung bei ihren Bearbeitungszentren bereits auf der internationalen Messe "Technodomus" im April 2010 vorgeführt hatte – ohne dass ein Hinweis erfolgte.
Die SCM-Gruppe hat mittlerweile Maßnahmen eingeleitet, um die Nichtigkeit des Patents "DE 102006052017 B4" nachzuweisen. Die SCM-Gruppe betont in der Veröffentlichung, dass ihre Bearbeitungszentren natürlich allen europäischen Sicherheitsstandards entsprechen und auch in der Bundesrepublik Deutschland frei von jeglichen patentrechtlichen Beschränkungen sind.