Bundesregierung
Neuregelung für Gebrauchsmusterrecht
25 statt 20 Jahre. Die Höchstschutzdauer eingetragener Gebrauchsmuster soll sich künftig um fünf Jahre verlängern. Das Bundeskabinett beschloss gestern einen Gesetzesentwurf zur Reform des Geschmacksmusterrechts. Die Neuregelung sieht unter anderem
25 statt 20 Jahre. Die Höchstschutzdauer eingetragener Gebrauchsmuster soll sich künftig um fünf Jahre verlängern. Das Bundeskabinett beschloss gestern einen Gesetzesentwurf zur Reform des Geschmacksmusterrechts. Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass der Inhaber von Geschmacksmustern künftig Dritten verbieten kann, das Design ohne seine Zustimmung zu benutzen. Außerdem sollen die Anforderungen an eine gewisse "Gestaltungshöhe" entfallen, wodurch mehr äußere Formen geschützt werden. Einzelteile sind künftig nur noch schutzfähig, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar sind.
Die Regierung setzt mit diesem Entwurf die Richtlinie des EU-Parlaments 98/71/EG vom 13. Oktober 1998 um.

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