VME
Neue Dachmarke und mehr Autonomie für Werbegemeinschaften
Mehrheitlicher Wunsch nach einer Dachmarke – das ergab eine Mitglieder-Befragung des VME durch die Unternehmensberatung Wieselhuber & Partner im Rahmen des Projekts "Vorwärts mit Elan". Die VME-Geschäftsführung hatte vor ein
Mehrheitlicher Wunsch nach einer Dachmarke – das ergab eine Mitglieder-Befragung des VME durch die Unternehmensberatung Wieselhuber & Partner im Rahmen des Projekts "Vorwärts mit Elan". Die VME-Geschäftsführung hatte vor ein paar Jahren bereits selbst einen Vorstoß in diese Richtung vorgenommen. Das Projekt wurde aber zunächst nicht weiter verfolgt, da die Mitgliedermeinung zu dem Zeitpunkt mit 50:50 nicht eindeutig genug war.
Jetzt artikulierten mehr als 70 Prozent in der anonym durchgeführten Befragung nachhaltig den Wunsch, dem Verband eine Dachmarke zu geben, unter die die Häuser schlüpfen können. "Dem wollen wir uns stellen und auch ein Angebot unterbreiten, das von interessierten Gesellschaftern unter noch zu artikulierenden Bedingungen genutzt werden kann", so Hauptgeschäftsführer Günther Böhme.
Mit dem Namen "Einrichtungspartnerring" hat sich die Geschäftsführung für einen Begriff entschieden, "der auch demjenigen, der ihn zum ersten Mal hört, deutlich macht, was gemeint ist", erklärt Böhme. Der Wortbestandteil "Einrichtung" soll die Tätigkeit und den Anspruch umschreiben. "Partner" soll zum einen das Verhältnis der Verbandskollegen untereinander beschreiben, zum anderen die partnerschaftliche Einstellung, die die Unternehmen zu ihren Kunden entwickeln, eindeutig ausdrücken. "Ring" schließlich ist ein gelerntes Symbol für Gemeinschaftlichkeit und Geschlossenheit.
Ein weiteres Ergebnis des Zukunftsprojekts "Vorwärts mit Elan" stellte Günther Böhme jetzt ebenfalls in Berchtesgaden vor: eine neue Gruppeneinteilung und dazugehörend ein neues Konzept für die Mitgliederstruktur sowie Modifikationen, die am Leistungsbonussystem der Verbundgruppe vorgenommen wurden.
Derzeit sind die VME-Vollsortimentshäuser in drei Werbegemeinschaften gegliedert, die sich hinsichtlich Sortiments- und Größeninteressen deutlich unterscheiden. Die Gruppe C – mit den großen Häusern – zählt momentan 18 Mitgliedsunternehmen mit 25 Betrieben, die zusammen ein zentralreguliertes Umsatzvolumen von 385 Mio. Euro (netto ohne Mwst.). Da es in den Gruppen A und B insgesamt 14 Unternehmen gibt, die vom ZR-Volumen her größer sind als das kleinste der Gruppe C, wird diese sich durch Neuaufnahmen aus den verbandseigenen Reihen um ca. 6 bis 10 Firmen erweitern. Daneben soll sich die Gruppe C für die Aufnahme weiterer geeigneter Händler von außerhalb des Verbandes öffnen. Auf dieses Weise soll im VME eine Gemeinschaft von ca. 30 bis 35 Häusern entstehen, die gemeinsam ein Einkaufsvolumen von 500 Mio. Euro netto erreichen.
In der Gruppe B sind derzeit 53 Unternehmen mit 56 Häusern enthalten. Zusammen erreichen diese einen ZR-Umsatz von ca. 300 Mio. Euro. Durch die Umgliederung wird diese Gruppe einige Mitglieder verlieren. Andererseits soll sie aus der Gruppe A kräftig aufgefüllt werden. Denn in dieser Werbegemeinschaft sind im Moment rund 25 Unternehmen, die einen höheren ZR-Umsatz erreichen als das kleinste Mitglied der Gruppe B. Ziel: Die Gruppe aus den eigenen Reihen auf 65 bis 75 Mitglieder aufzustocken und ca. 10 bis 15 neu aufzunehmen, um einen ZR-Umsatz von ebenfalls 500 Mio. Euro zu erzielen.
Die bisherige Gruppe A wird zur Fördergruppe. Heißt, dass die Mitglieder im Hinblick auf eine individuelle Spezialisierung auf Vollsortiment oder auf eine Auswahl von Warengruppen eine zukunftsgerechte Ausrichtung anvisieren.
Insgesamt sollen alle drei Gruppen mehr Autonomie erhalten. So können dann etwa Zuteilungsentscheidungen sowie in gewissem Maß auch Konditionsabsprachen unabhängig von den übrigen Verbandskollegen getroffen werden.
Großen Wert legt der VME in Zukunft auf die Stärkung der Werbegemeinschaften für Küchen- und Polsterspezialisten. Und zu guter Letzt hat der Verband auch sein Leistungsbonussystem modifiziert. Dabei legt die Geschäftsführung Wert darauf, dass die Verteilung der Leistungsboni absolut transparent und willkürfrei erfolgt sowie jährlich einer Prüfung durch ein unabhängigen Wirtschaftsprüfer unterzogen wird, der ein seperates Testat erteilt.

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