BVDM-Resolution

Kritik an französischer Neumöbel-Recyclingabgabe

Resolution verabschiedet: Die Delegiertenversammlung des BVDM hat sich am 15. November unter anderem mit der Abgabe zum Möbelrecycling beschäftigt, die am 1. Mai 2013 in Frankreich in Kraft getreten ist.

Resolution verabschiedet: Die Delegiertenversammlung des BVDM hat sich am 15. November unter anderem mit der Abgabe zum Möbelrecycling beschäftigt, die am 1. Mai 2013 in Frankreich in Kraft getreten ist. Alle Unternehmen, die in Frankreich neue Möbel erstmalig in Verkehr bringen, müssen seit Mai dem Kunden eine Abgabe in Rechnung stellen, die zusätzlich zum Kaufpreis erhoben wird.
Die Berechnung dieser Abgabe erfolgt nach einem äußerst komplexen System, bei dem sowohl Art des Möbels, der verwendeten Materialien wie auch Volumen und Gewicht zu berücksichtigen sind. Die Abgabe selbst ist dann an zwei eigens dafür geschaffene und staatlich lizenzierte Unternehmen abzuführen – "Écomobilier" für den Wohnmöbelbereich und "Valdelia" für den Gewerbemöbelbereich. Sie sollen die stoffliche Verwertung von Altmöbeln vorantreiben. Ein nach den EU-Verträgen erstrebenswertes und wichtiges Ziel. Allerdings ist dessen Umsetzung zumindest fragwürdig.
Ein deutscher Händler, der Möbel nach Frankreich verkauft, wird von dieser Abgabenpflicht gleichermaßen erfasst, da auch er als Inverkehrbringer auf dem französischen Markt im Sinne der Verordnung gilt. Allerdings haben sich seit Inkrafttreten unzählige Probleme ergeben. Der Verband ist der Ansicht, dass durch diese Verordnung bzw. deren praktische Umsetzung möglicherweise gegen geltendes EU-Recht verstoßen wird, da hierdurch faktisch ein Handelshemmnis aufgebaut wird.
Um die Klärung dieser Frage voranzutreiben und eine Verbesserung der aktuellen Situation zu erreichen, hat die Delegiertenversammlung des BVDM nun eine Resolution verabschiedet. In ihr fordert der Verband, "dass die Berechnung der französischen Möbel-Recyclingabgabe einfach und unkompliziert ausgestaltet wird. Die für die Abwicklung zuständigen Systeme Écomobilier und Valdelia müssen die zur Abwicklung eingerichteten Internetseiten auch in den Landessprachen aller EU-Mitgliedsstaaten anbieten, eine von außerhalb Frankreichs erreichbare Hotline betreiben sowie E-Mail-Anfragen beantworten. Schließlich sollen Écomobilier und Valdelia auch nicht französische Möbelhersteller beitreten dürfen."