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Kritik am Fehlen der EUDR im Omnibus-Paket der EU

Um für Vereinfachungen bei den Berichtspflichten von Unternehmen zu sorgen, hat die Europäische Kommission ein erstes Omnibus-Paket im Entwurf vorgelegt. Dort ist die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) allerdings nicht

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Um für Vereinfachungen bei den Berichtspflichten von Unternehmen zu sorgen, hat die Europäische Kommission ein erstes Omnibus-Paket im Entwurf vorgelegt. Dort ist die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) allerdings nicht berücksichtigt. Dies kritisiert Prof. Andreas Bitter, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW): „Es ist enttäuschend, dass die EU-Kommission die EUDR nicht in ihren ersten Omnibus-Vorschlag aufgenommen hat. Inhaltlich wäre dies in dem Paket mit seinem Fokus auf Nachhaltigkeit geboten. Bei der EUDR besteht dringender Handlungsbedarf, weil mit der Verordnung in ihrer jetzigen Form anerkanntermaßen weitestgehend nutzlose Informationspflichten auf die heimische Forstwirtschaft zukommen. Diese führen zu einem unverhältnismäßigen Erfüllungsaufwand bei den Waldbesitzern. Daher gehören inhaltliche Anpassungen an der EUDR in den Omnibus-Fahrplan. Will die EU-Kommission ihrem Anspruch gerecht werden und insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) für Entlastung sorgen, so heißt die nächste Haltestelle des ,Omnibus‘ beim Bürokratieabbau EUDR.“

Und weiter betont er: „Wir erwarten zudem, dass die Bundesregierung in Brüssel deutlich macht, wie notwendig inhaltliche Verbesserungen an der EUDR sind, um die nachhaltige Forstwirtschaft in Europa abzusichern. Dafür liegen die Vorschläge auf dem Tisch. Die EU-Kommission muss jetzt handeln.“