Die rund 3,4 Mio. Erwerbstätigen im Einzelhandel stehen zurzeit besonders im Fokus. Ob in Ladengeschäften, denen während des Corona-bedingten Lockdowns ein Teil des Weihnachtsgeschäfts entgeht oder in Supermärkten, die die Bevölkerung auch in dieser Zeit mit Lebensmitteln versorgen – fast zwei Drittel (64 %) aller Erwerbstätigen dort waren 2019 Frauen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.
45 Prozent der Erwerbstätigen im Einzelhandel arbeiteten in Teilzeit. Die überwiegende Mehrheit davon waren Frauen (84 %). Zum Vergleich: 29 Prozent der Erwerbstätigen aller Branchen leisteten 2019 Teilzeitarbeit. Auch hier stellten Frauen mit einem Anteil 78 Prozent die Mehrheit.
Zum Alltag im Einzelhandel gehört die Arbeit am Samstag. 64 Prozent der Erwerbstätigen arbeiteten im Jahr 2019 an diesem Tag. Das waren anteilig fast doppelt so viele wie bei den Erwerbstätigen aller Branchen (34 %). Sonn- und feiertags dagegen ergibt sich ein umgekehrtes Bild. Dank der herrschenden Ladenöffnungsgesetze kann die Mehrheit der Erwerbstätigen im Einzelhandel hier regelmäßig einen freien Tag genießen. Nur 11 Prozent mussten 2019 an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Von den Erwerbstätigen aller Branchen leisteten dagegen 21 Prozent Sonn- und Feiertagsarbeit.
Methodische Hinweise.
Erwerbstätige im Kfz-Handel werden in der dieser Meldung zugrundeliegenden Wirtschaftsgruppe „Einzelhandel“ nicht miterfasst. Enthalten sind hier dagegen nicht nur die Erwerbstätigen im Versand- und Internethandel, sondern auch viele weitere Untergruppen wie etwa Apotheken, die während des Corona-bedingten Lockdowns zur Gesundheitsversorgung offenbleiben (müssen).
Datengrundlage ist der Mikrozensus, für den jährlich rund 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland befragt wird.