BVOH-Befragung

Kleine und mittelständische Onlinehändler beklagen wettbewerbswidriges Verhalten der Industrie

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) zeichnet mit ein digitales Untergangsszenario: "Die Zukunft des Onlinehandels ist bedroht. Tausende kleiner und mittelständischer Onlinehändler stehen in Deutschland und anderen europäischen Ländern vor dem

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) zeichnet mit ein digitales Untergangsszenario: "Die Zukunft des Onlinehandels ist bedroht. Tausende kleiner und mittelständischer Onlinehändler stehen in Deutschland und anderen europäischen Ländern vor dem Aus. Ihre Existenz steht auf dem Spiel, weil sie Opfer wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Herstellern und Markeninhabern sind", heißt es aus der Verbandszentrale in Berlin.

Allein in Deutschland machen rund ein Fünftel der Onlinehändler aufgrund dieser Beschränkungen einen jährlichen Verlust von mehr als 25 Prozent, schreibt der Verband. Fast 50 Prozent der deutschen Händler beklagten sich über Umsatzverluste durch Herstellerbeschränkungen. Vor allem die Verbote auf Online-Marktplätzen zu verkaufen, nähmen zwölf Prozent der befragten Onlinehändler den wichtigsten Vertriebskanal. Das ist das Ergebnis einer von „Choice in E-Commerce – der Initiative für Vielfalt und Innovation im Onlinehandel“ durchgeführten Umfrage. Die europaweite Erhebung mit über 7.000 Unternehmen wurde von der Initiative im Auftrag des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) durchgeführt. „Beschränkungen haben nicht nur negative Folgen für den Handel. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher werden erheblich durch die Vertriebsbeschränkungen geschädigt: Sie zahlen häufig deutlich mehr für Produkte, als sie es bei einem funktionierenden Wettbewerb müssten. Das darf nicht so bleiben. Der Schaden beträgt Jahr für Jahr Milliarden Euro“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Mehr als 10.000 Unternehmen mussten bereits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, so eine BVOH-Schätzung.

Der BVOH hat in seiner Presserklärung sechs gängige Methoden aufgelistet, mit denen Hersteller versuchen, den Vertrieb an den Onlinehandel zu beschränken:

1) Bei unzulässigen Preisvorgaben ist der Händler nicht frei in der Gestaltung seiner Verkaufspreise; ihm werden Nachteile angedroht, wenn er sich nicht an die Vorgaben wie z.B. unverbindliche Preisempfehlung hält.

2) Bei Marktplatzverboten untersagt der Hersteller bzw. die Marke dem Händler die Nutzung von Online-Marktplätzen für den Weiterverkauf von Produkten.

3) Bei Blockaden von Internationalem Handel wird dem Händler verboten international also über europäische Grenzen hinweg zu verkaufen.

4) Bei Blockaden von Marketingaktivitäten wird dem Händler verboten, z.B. seine Produkte auf Preisvergleichsportalen einzustellen oder mit der Marke zu werben.

5) Lieferverweigerung nennt sich die Weigerung des Herstellers, sein Sortiment in Teilen oder komplett an Onlinehändler zu liefern.

6) Serviceverschlechterungen bedeuten, dass der Verbraucher bei online erworbenen Artikeln schlechteren Service – etwa bei der Garantie – erhält als bei stationär gekauften Produkten.

In einer großen Aktion wendet sich BVOH-Präsident Oliver Prothmann nun an die 630 Abgeordneten aller Fraktionen im Deutschen Bundestag. In eindringlichen Worten soll den Politikern das Ergebnis der Studie erläutert werden. „Wir mussten jetzt einfach diesen persönlichen Weg wählen, denn die Folgen der Hersteller-Beschränkungen sind noch zu wenig im Bewusstsein der Volksvertreterinnen und -vertreter verankert“, sagt Oliver Prothmann.

Auch der EuGH wird sich mit der Frage der Vereinbarkeit von Online-Marktplatzverboten mit europäischem Wettbewerbsrecht beschäftigen. Das OLG Frankfurt hat einen Fall, der sich mit einem Marktplatzverbot des Parfümherstellers Coty beschäftigt, dem höchsten europäischen Gericht vorgelegt (Fall C-230/16). Der EuGH hat nun die Möglichkeit, in letzter Instanz über die Zulässigkeit von Plattformverboten zu entscheiden.

Vertriebsbeschränkungen, auch illegale, sind heute in der Europäischen Union über alle Sortimentsbereiche weit verbreitet. Sie machen den Onlinehändlern, die ohnehin in einem grenzüberschreitenden Wettbewerb stehen, das Leben schwer. Fast 2.000 Hersteller und Marken, die – branchenübergreifend – den Verkauf via Internet untersagen oder behindern wurden in der Umfrage von den Händlern benannt. Alleine 29 Prozent der genannten Marken sprechen Marktplatzverbote aus.