Messen sind nach Intervention des AUMA weiterhin vom Geltungsbereich der Verbraucherrechte-Richtlinie der Europäischen Union ausgeschlossen. Am 23. Juni wurde die Richtlinie im Europäischen Parlament angenommen. Der AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.) hatte sich in einer Stellungnahme gegen das Widerrufsrecht bei Käufen auf Messen ausgesprochen.
Ursprünglich war der Begriff "Messestand" aus der Definition des Begriffs "Geschäftsraum" durch das Europäische Parlament am 24. März 2011 gestrichen worden. Danach hätten Messestände nicht mehr, wie ursprünglich in dem Vorschlag der Kommission vorgesehen, als Geschäftsräume gegolten. Das hätte zur Folge gehabt, dass Verbraucher auf Messen abgeschlossene Verträge ähnlich wie bei Haustürgeschäften oder Online-Käufen ohne Angabe von Gründen widerrufen können. Außerdem hätten Aussteller gegenüber den Käufern eine umfangreiche Informationspflicht erfüllen müssen.
Am 23. Juni wurde nun der Verbraucherrechte-Richtlinie im Europäischen Parlament mit großer Mehrheit zugestimmt. Die formelle Zustimmung durch den Rat soll im Juli erfolgen. Die Mitgliedsstaaten werden zwei Jahre Zeit haben, um die Richtlinie umzusetzen