Reuter

Kartellrechtsprozess vorm BGH gegen Dornbracht entschieden

Jahrelanger Rechtsstreit nun endgültig entschieden: Die Beschwerde des Armaturenherstellers Dornbracht gegen eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, die für den Onlineversender reuter.de ausfiel, wurde jetzt vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Dornbracht wurde dabei

Jahrelanger Rechtsstreit nun endgültig entschieden: Die Beschwerde des Armaturenherstellers Dornbracht gegen eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, die für den Onlineversender reuter.de ausfiel, wurde jetzt vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Dornbracht wurde dabei zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt, da das Unternehmen den Verkauf seiner Produkte im Internet mit Hilfe von wettbewerbswidrigen Vertragsklauseln unterbinden wollte. Zudem wurde festgestellt, dass nicht nur das Unternehmen Dornbracht, sondern speziell der Geschäftsführer Andreas Dornbracht persönlich für den vollen Betrag haftet. Die richtungsweisende Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13. November 2013 ist damit in vollem Umfang rechtskräftig.
Das OLG Düsseldorf hatte Reuter inklusive Zinsen rund eine Million Euro Schadenersatz zugesprochen. Mit der sogenannten "Fachhandelsvereinbarung" hatte der Armaturenhersteller Dornbracht Großhändlern zwischen 2008 und 2011 spezielle Rabatte gewährt, wenn und soweit diese sich verpflichteten, Dornbracht-Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern. In der "Fachhandelsvereinbarung" hatten die Richter einen bezweckten und vorsätzlichen Verstoß gegen das Kartellrecht erkannt. Das Verfahren behandelte zwar nicht die Frage eines möglichen Schadenersatzes für die Jahre nach 2011, aber durch die jetzige Entscheidung ist der Weg frei, auch für die Zeit nach 2011 Schadenersatz einzufordern.
Bernd Reuter, Geschäftsführer des Fach- und Onlinehändlers reuter.de, der neben Bädern auch Produkte aus den Bereichen Wohnen, Leuchten, Küche, Heizung und Garten vertreibt, zeigte sich mit der Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts zufrieden: "Der BGH hat allen Unternehmen, die unter unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen leiden, den Rücken gestärkt." Wer gezielt den Wettbewerb behindert und gegen die Interessen der Verbraucher versucht, Preistransparenz und Internetvertrieb zu unterdrücken, werde es künftig schwerer haben. Denn die BGH-Entscheidung sei ein ermutigendes Signal für alle Onlinehändler, wegen vergangener oder gegenwärtiger Blockaden und Behinderungen Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Mehr noch: Wie der Fall Dornbracht zeige, müsse sogar der Geschäftsführer persönlich für den vollen Betrag haften.