IVSH

Verband begrüßt Entlastungmaßnahmen bei Omnibus-Verordnung

Der Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. (IVSH) begrüßt den Omnibus-IV-Vorschlag der Europäischen Kommission, ausgewählte Entlastungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) künftig auch auf sogenannte Small Mid-Cap-Unternehmen (Mid-Caps) auszuweiten. Die sogenannte Omnibus-Verordnung ist ein überfälliger Schritt hin zu einem realistischeren und verhältnismäßigeren Regulierungsrahmen für den industriellen Mittelstand in Europa.

Grafik mit EU-Sternen aus Flagge
Der Omnibus IV-Vorschlag der EU findet beim ISVH Zustimmung (Grafik: IVSH)

„Viele unserer Mitgliedsunternehmen sind formal keine KMU mehr, verfügen aber auch nicht über die Ressourcen großer Konzerne. Für sie ist die geplante Entlastung ein wichtiges Signal“, erklärt Jan-Frederik Kremer, Geschäftsführer des IVSH.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen – darunter vereinfachte Datenschutzpflichten, reduzierte Berichtspflichten in verschiedenen Bereichen (F-Gase, Batterien, etc.), Verfahren im Handelsschutz – könnten laut IVSH einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leisten.

IVSH warnt vor „trickle-down“-Effekten

Gleichzeitig warnt der Verband vor einem zentralen Problem: der indirekten Belastung durch sogenannte „trickle-down“-Effekte. Obwohl KMU und Mid-Caps formal und ganz bewusst von bestimmten Pflichten ausgenommen sind, geraten sie in der Praxis unter Druck, dennoch umfangreiche ESG-, Produkt- oder Nachhaltigkeitsdaten zu liefern – weil ihre Kunden dies zur eigenen Absicherung verlangen. Dieser Fahrstuhleffekt von Compliance-Anforderungen führt zu einem faktischen Erhebungs- und Erfüllungszwang, auch wenn diese ausdrücklich regulatorisch nicht intendiert ist.

„Was als Entlastung gedacht ist, wird durch ‚trickle-down‘-Effekte oft ins Gegenteil verkehrt. Die Bürokratie kommt durch die Hintertür zurück – oftmals noch in verschärften Anforderungen“, so Kremer weiter. Damit die Omnibus-IV-Vorschläge ihre intendierte Wirkung entfalten wirklich kann, schlägt der IVSH u.a. vor:

  • Eine rechtlich verbindliche und durchsetzbare Abgrenzung der Pflichten in der Lieferkette („value-chain cut-off“): KMU und Mid-Caps dürfen nicht zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten ihrer Kunden verpflichtet werden.
  • Eine i.d.R. vermutete Konformität für innereuropäische Lieferketten, um den Dokumentationsaufwand zu reduzieren.
  • Die Verankerung von Verhältnismäßigkeit und Prinzipien der Proportionalität und der Konformitätsvermutung in digitalen Instrumenten wie dem Digital Product Passport (DPP).
  • Eine klare Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner und konkrete Risiken.

„Entlastung muss nicht nur formal, sondern auch funktional wirken. Dafür braucht es klare Regeln – und den Mut, trickle-down-Effekte stärker zu begrenzen“, betont Kremer.