IVSH
Verband begrüßt Entlastungmaßnahmen bei Omnibus-Verordnung
Der Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. (IVSH) begrüßt den Omnibus-IV-Vorschlag der Europäischen Kommission, ausgewählte Entlastungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) künftig auch auf sogenannte Small Mid-Cap-Unternehmen (Mid-Caps) auszuweiten. Die sogenannte Omnibus-Verordnung ist ein überfälliger Schritt hin zu einem realistischeren und verhältnismäßigeren Regulierungsrahmen für den industriellen Mittelstand in Europa.
„Viele unserer Mitgliedsunternehmen sind formal keine KMU mehr, verfügen aber auch nicht über die Ressourcen großer Konzerne. Für sie ist die geplante Entlastung ein wichtiges Signal“, erklärt Jan-Frederik Kremer, Geschäftsführer des IVSH.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen – darunter vereinfachte Datenschutzpflichten, reduzierte Berichtspflichten in verschiedenen Bereichen (F-Gase, Batterien, etc.), Verfahren im Handelsschutz – könnten laut IVSH einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leisten.
IVSH warnt vor „trickle-down“-Effekten
Gleichzeitig warnt der Verband vor einem zentralen Problem: der indirekten Belastung durch sogenannte „trickle-down“-Effekte. Obwohl KMU und Mid-Caps formal und ganz bewusst von bestimmten Pflichten ausgenommen sind, geraten sie in der Praxis unter Druck, dennoch umfangreiche ESG-, Produkt- oder Nachhaltigkeitsdaten zu liefern – weil ihre Kunden dies zur eigenen Absicherung verlangen. Dieser Fahrstuhleffekt von Compliance-Anforderungen führt zu einem faktischen Erhebungs- und Erfüllungszwang, auch wenn diese ausdrücklich regulatorisch nicht intendiert ist.
„Was als Entlastung gedacht ist, wird durch ‚trickle-down‘-Effekte oft ins Gegenteil verkehrt. Die Bürokratie kommt durch die Hintertür zurück – oftmals noch in verschärften Anforderungen“, so Kremer weiter. Damit die Omnibus-IV-Vorschläge ihre intendierte Wirkung entfalten wirklich kann, schlägt der IVSH u.a. vor:
- Eine rechtlich verbindliche und durchsetzbare Abgrenzung der Pflichten in der Lieferkette („value-chain cut-off“): KMU und Mid-Caps dürfen nicht zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten ihrer Kunden verpflichtet werden.
- Eine i.d.R. vermutete Konformität für innereuropäische Lieferketten, um den Dokumentationsaufwand zu reduzieren.
- Die Verankerung von Verhältnismäßigkeit und Prinzipien der Proportionalität und der Konformitätsvermutung in digitalen Instrumenten wie dem Digital Product Passport (DPP).
- Eine klare Begrenzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner und konkrete Risiken.
„Entlastung muss nicht nur formal, sondern auch funktional wirken. Dafür braucht es klare Regeln – und den Mut, trickle-down-Effekte stärker zu begrenzen“, betont Kremer.

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