Zwischenbilanz gezogen: Im April 2016 hat der Einrichtungspartnerring seine neue Waren- und Händlermarke Interliving gelauncht. Bis dato liegen der Verbundgruppe aus Deutschland und Österreich die verbindlichen Zusagen von mehr als 100 Gesellschaftern mit insgesamt rund 150 Standorten vor, die Interliving künftig als Warenmarke einsetzen wollen, heißt es in einer Presseinformation. Im August präsentiert der Möbelverband Interliving dann seinen Mitgliedern in der Schweiz und den Beneluxstaaten.
„Die Gesellschafter, die wir für Interliving hierzulande in Betracht ziehen, haben sich mit ihrer Vertragsunterzeichnung schon jetzt klar positioniert. Mit diesem nahezu geschlossenen vertraglich verbindlichen Bekenntnis haben wir frühzeitig ein wichtiges Fundament für unsere Sortimentsarbeit und die Verhandlungen mit unseren Industriepartnern geschaffen“, so Frank Stratmann, Hauptgeschäftsführer des Einrichtungspartnerrings.
Die festgelegte Warenabnahme der Interliving-Modelle ist innerhalb eines eindeutig definierten Zuteilungsrahmens geregelt. Dadurch sollen die Vertragspartner einerseits von guten Hersteller-Konditionen profitieren und sind zudem für die Industrie attraktiv: „Nie zuvor konnten wir bei entsprechenden Konditions- und Leistungsrahmen so viele Stellflächen verbindlich anbieten wie mit Interliving“, ergänzt Stratmann.
Ab Frühjahr 2017 soll das erste Interliving-Sortiment in den Anschlusshäusern stehen. Der Einrichtungspartnerring setzt mit der Marke auf Selektivvermarktung. Damit kann Interliving von allen Verbandsmitgliedern in Deutschland und Europa eingesetzt werden, die für bestimmte Leistungs- und Qualitätsstandards einstehen. Die Nutzung der Warenmarke ist durch ein klares Vertrags- und Regelwerk festgelegt. Ab Herbst 2016 können sich die Vertragspartner außerdem als Interliving-Händler bekennen und ihre regionalen Stärken durch bundesweite Werbe- und Marketingmaßnahmen umsetzen.