Hertie

Interessenausgleich erzielt

Neuigkeiten zur Lage des angeschlagenen Hertie-Konzerns: Die Geschäftsführung und der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr von der Anwaltskanzlei White & Case haben einen Interessenausgleich mit dem Gesamtbetriebsrat des Unternehmens erzielt.

Neuigkeiten zur Lage des angeschlagenen Hertie-Konzerns: Die Geschäftsführung und der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr von der Anwaltskanzlei White & Case haben einen Interessenausgleich mit dem Gesamtbetriebsrat des Unternehmens erzielt. Dieser Vereinbarung voraus ging die Ankündigung vom 27. Januar 2009, in 19 Filialen den Geschäftsbetrieb einstellen zu müssen, da für diese auch langfristig keine wirtschaftlich tragfähige Grundlage bestehe.
Die Übereinkunft regelt insbesondere die Zeitpunkte der Einstellung des Geschäftsbetriebes in den zu schließenden Filialen. In den meisten der 19 Hertie-Häuser beginnen die Schlussverkäufe mit hohen zweistelligen Rabatten am kommenden Freitag.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden. Für die Mitarbeiter in den betroffenen Filialen bedeutet dies, dass sie bis auf weiteres zu den bisherigen Konditionen im Unternehmen beschäftigt bleiben. Ein Sozialplan soll kurzfristig nach Insolvenzeröffnung mit dem Gesamtbetriebsrat verhandelt und vereinbart werden.