Auch Butlers in Düsseldorf dürfte nach dem jetzigen Beschluss wieder öffnen. Foto: Butlers

Corona-Pandemie

In NRW ist das Einkaufen nicht mehr ohne Beschränkungen möglich - Update zur Änderung

Nach dem Eilantrag eines Media Marktes wurden für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen jetzt viele Corona-Beschränkungen vom zuständigen Oberverwaltungsgericht vorläufig außer Kraft gesetzt. Wie die Justizbehörde mitteilte, gilt dort ab sofort "keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr" außerdem ist keine Terminbuchung für das Einkaufen mehr nötig. Zur Begründung hieß es, dass die Beschränkungen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Gleichzeitig unterstrich das Gericht, das dem Verordnungsgeber bei der Pandemiebekämpfung zwar ein Gestaltungsspielraumzustehe und es auch zulässig sei, schrittweise zu lockern. Deshalb habe es das Land grundsätzlich für Geschäfte wie den Lebensmitteleinzelhandel bei den bisherigen Regelungen belassen dürfen, während für andere Betriebe Beschränkungen gegolten haben."Der Verordnungsgeber über­schreite aber seinen Spielraum, wo ein einleuchtender Grund für eine weitere Differenzierung fehle. Dies sei der Fall, soweit nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte mit ihrem gesamten Sortiment unter vereinfachten Bedingungen (größere Kundenzahl, ohne Terminbuchung) betrieben werden dürften. Es erschließe sich nicht und werde durch den Verordnungsgeber auch nicht begründet, warum dessen Annahme, diese Betriebe deckten ebenfalls eine Art Grundbe­darf, für sich genommen andere Öffnungsmodalitäten rechtfertigen sollte als beim übrigen Einzelhandel", heißt es in der Mitteilung weiter.

Der Senat wies allerdings in seiner Entscheidung auch ausdrücklich darauf hin, dass es dem Land freigestellt sei, kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthalte. Der Ball liegt jetzt also beim Land Nordrhein-Westfalen. Man darf gespannt sein, ob dies bei den heutigen Beschlüssen schon berücksichtigt wird.  

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen ist unanfechtbar. Allerdings kann das Land kurzfristig eine Neuregelung treffen.

Update vom 23. März: Verschärfung der Corona-Verordnung für den Handel: Das Land Nordrhein-Westfalen hat nun als Reaktion auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster beschlossen, die Maßnahmen für alle Einzelhändler anzupassen. Danach dürfen auch Schreibwarenhändler, Buchläden und Gartencenter nur noch einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche und nur nach Terminvereinbarung einlassen.

 

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