Per einstweiliger Verfügung wurde Segmüller jetzt ein Hörfunk-Spot verboten. Das meldet aktuell die „Süddeutsche Zeitung“. Die Werbung begann mit der frohen Botschaft: “20 Prozent auf alles, außer auf...”. Dann wurde der Spot unterbrochen, im zweiten Teil kam die Auflösung: „nähere Informationen bei segmueller.de“. Und erst im Internet konnte der interessierte Zuhörer dann herausfinden, dass etliche Marken wie z.B. Siemens, Miele oder Gaggenau ausgenommen sind. Das sei irreführend, meinte der Verbraucherschutzverein, der das Atlas-Mitglied deshalb abgemanht hatte. Damit war Segmüller nicht einverstanden, was zur Folge hatte, dass das Landgericht München I auf Antrag der Verbraucherschützer eine einstweilige Verfügung erlassen hatte. Und über diese wurde dann vor Gericht gestritten, Streitwert: 30.000 Euro.
Während die Verbraucherschützer also beanstandeten, dass die Werbung mit einem Anlock-Effekt arbeite und die „negative Botschaft“ erst deutlich später und wenig aussagefähig sei, konterte der Segmüller-Anwalt mit seiner Sicht der Dinge. Demnach sei Radiowerbung mit den fliegenden Händlern von früher zu vergleichen. Die hätten, so die „Süddeutsche“, auch nur mit der Glocke geklingelt und einen Satz gerufen, ohne konkret zu werden. Darüber hinaus seien Radiospots in der Regel eher lustig als inhaltsvoll.
Das sahen die Richer allerdings anders. Zumal nicht jeder Zugang zum Internet oder gar ein Smartphone zur Verfügung hätte, um die weiteren Informationen zu erfahren. Das heißt, die einstweilige Verfügung wurde bestätigt und die Werbung somit untersagt. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.