In einer 2009 vom Deutschen Institut für Service-Qualität durchgeführten Studie hatte Höffner den ersten Platz belegt.

DISQ-Siegel

Höffner darf nicht mehr der Beste sein

Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte jetzt ein Urteil des Landgerichts Potsdam vom 6. Mai 2011. Damit darf Höffner nicht weiter mit einem Siegel des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) werben.

In einer 2009 vom Deutschen Institut für Service-Qualität durchgeführten Studie hatte Höffner den ersten Platz belegt und warb mit der Auszeichnung "1. Platz, Bestes Möbelhaus". Bemängelt wurde einerseits, dass der Zusatz "Bestes Möbelhaus - Service" fehlte, da es sich um eine reine Servicestudie handelte. Andererseits wurde moniert, das Siegel würde den Eindruck erwecken, es handele sich bei dem DISQ um eine öffentliche Einrichtung.

"Es war nie unsere Absicht zu verschleiern, dass wir privatwirtschaftlich organisiert sind. Wir haben bereits unmittelbar nach dem erstinstanzlichen Urteil im Mai 2011 reagiert und unser Siegel geändert", betont Bianca Möller, Geschäftsführerin des Deutschen Instituts für Service-Qualität. "So steht der Rechtsformzusatz GmbH & Co. KG mittlerweile zentral und prominent hervorgehoben direkt beim Unternehmensnamen im Siegel. Außerdem wird bei reinen Servicestudien seit Jahren angegeben, dass es sich um solche handelt."

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Hinter der Klage steht, wie vor Gericht unbestritten vorgetragen wurde, die Stiftung Warentest. "Die staatlich finanzierte Stiftung Warentest fürchtet offenbar Konkurrenz", sagt Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität. "Dabei ist es für den Verbraucher doch nur von Vorteil, wenn das Angebot der Stiftung Warentest durch Studien von unabhängigen, privaten Testinstituten ergänzt wird."

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