Der Möbelhandel muss sich warm anziehen, denn das Bundeskartellamt macht jetzt ernst. Erst heute Mittag hat die Behörde bekannt gegeben, dass KHG nicht VME Union beitreten wird. Denn „nachdem das Bundeskartellamt den Beteiligten seine Bedenken informell mitgeteilt hatte und auch Gespräche über Modifikationen die Bedenken nicht ausräumen konnten, wurde das Vorhaben jetzt aufgegeben“, so der Wortlaut aus Bonn.
Auch XXXLutz wird immer genauer unter die Lupe genommen. Und hat diese Woche Post bekommen – zum pauschal geforderten Jubiläumsrabatt für „75 Jahre XXXLutz“ in Höhe von 7,5 Prozent in zwei Dreimonatszeiträumen 2020. Die Österreicher müssen jetzt Stellung beziehen, ob es für den geforderten Rabatt auch eine entsprechende Gegenleistung gibt oder ob es sich nur um eine zusätzliche, unterjährige Rabattforderung handelt.
Mit Sorge beobachtet das Bundeskartellamt die zunehmende Konzentration bei den Einkaufskooperationen im Möbelhandel. Zuletzt auch beim Giga-Verband (XXXLutz-Gruppe), der infolge der Übernahmen von Poco und Dodenhof deutlich gewachsen ist. Aber auch durch das Zusammengehen von EMV und Garant (EMMK) wird kritisch gesehen. „Ein häufig bei Handelsunternehmen und Einkaufsverbänden auftretendes Phänomen sind zudem besondere Rabattforderungen nach Aufkäufen kleinerer Wettbewerber oder nach einem Zusammenschluss von Verbänden („Hochzeitsrabatt“, „Integrationsbonus“, „Konzentrationsbonus“ o.ä.). Häufig werden solche Forderungen auch unterjährig im Rahmen laufender Lieferverträge gestellt, so dass ein Hersteller eine Auslistung für das Folgejahr befürchten muss, wenn er dem Zusatzrabatt nicht zustimmt. Solche Forderungen können kartellrechtlich bedenklich sein, wenn das neue Unternehmen bzw. der neue Verband eine marktstarke Position besitzt oder sogar marktbeherrschend ist und mit der Forderung keine objektiv nachvollziehbare Gegenleistung verbunden ist“, heißt es dazu aus Bonn.