Das Urteil wurde nach drei Verhandlungstagen gesprochen: Zu einer Bewährungsstrafe von insgesamt einem Jahr und neun Monaten verurteilte das Detmolder Landgericht Heinrich Griem, den Ex-Beiratsvorsitzenden von Schieder. Das berichtet heute die "Neue Westfälische". Neben der Bewährungsstrafe muss Griem außerdem einen Geldbetrag in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Eine Hälfte davon wandere in die Landeskasse - die andere gehe an wohltätige Einrichtungen. Richter Michael Reineke sprach in seiner Urteilsbegründung davon, dass Griem eine Bewährungsstrafe bekommen habe, "nicht weil er alt und krank ist, sondern weil sein Verschulden bei den Kreditbetrügereien wesentlich geringer ist als das der übrigen Hauptangeklagten." Darüber hinaus sei auch die neunmonatige Untersuchungshaft mit in das Urteil mit eingeflossen.
Mit diesem Urteilsspruch ist nun auch das letzte Kapitel im Schieder-Prozess geschlossen. Chancen auf eine baldige Haftentlassung hat Rolf Demuth. Der ehemalige Schieder-Chef hat am 25. Juli zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt. Dann prüft die Strafvollstreckungskammer seine Entlassung.