WEEE-Richtlinie

Handelsverbände sind gegen die neue Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte

Für den Handelsverband Deutschland ist die Gesetzesnovelle überflüssig: „Schon jetzt funktioniert die freiwillige Rücknahme von Elektrogeräten im Einzelhandel hervorragend“, so HDE-Geschäftsführer Kai Falk. Deshalb stehe Deutschland im europäischen Vergleich bereits

Für den Handelsverband Deutschland ist die Gesetzesnovelle überflüssig: „Schon jetzt funktioniert die freiwillige Rücknahme von Elektrogeräten im Einzelhandel hervorragend“, so HDE-Geschäftsführer Kai Falk. Deshalb stehe Deutschland im europäischen Vergleich bereits heute gut da. Neben den Wertstoffhöfen trügen Elektrofachmärkte, Baumärkte und Lebensmitteleinzelhandel dazu bei, dass die Kunden ihre Geräte fachgerecht entsorgen können. Das gehöre zum Service. Die Unternehmen des Einzelhandels hatten angeboten, die Rücknahmemengen auf freiwilliger Basis deutlich zu erhöhen. Der HDE hatte sich darüber hinaus für eine haushaltsnahe Entsorgung in die geplante Wertstofftonne eingesetzt. „Die Recyclingwirtschaft muss hierfür die technologischen Voraussetzungen schaffen“, so Falk weiter. Das würde die Bereitschaft der Verbraucher zu einer umweltgerechten
Entsorgung der Altgeräte deutlich erhöhen.

Richtig sei es, dass Märkte mit weniger als 400 qm Elektro-Verkaufsfläche nicht in die Verpflichtung einbezogen werden. Falk: „Die Rücknahme der Geräte und vor allem die fachgerechte Lagerung und Entsorgung hätte kleinere Betriebe überfordert.“ Die Einbeziehung des Online-Handels sei wichtig für einen fairen Wettbewerb unter den Händlern.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) sieht das naturgemäß ein wenig anders: „Die zu erwartenden Rücknahmequoten auf dem Postweg stehen mit dem Aufwand zur Einrichtung eines solchen Systems völlig außer Verhältnis. Händler sind keine Entsorgungsunternehmen. Der Gesetzgeber muss endlich aufhören, die E-Commerce-Branche über immer neue völlig systemwidrige Verpflichtungen einzuschränken", kommentiert Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, den Kabinettsentwurf.

Deutschland ist gemäß der WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronical Equipment) verpflichtet, die Sammel- und Verwertungsquoten von Elektroaltgeräten ab 2016 auf mindestens 45 Prozent und ab 2019 auf mindestens 65 Prozent der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Menge zu erhöhen.