XXXL Rück

Gewerkschaft ruft zum Einkaufs-Boykott auf

Im Ringen um die Weiterbeschäftigung gekündigter Mitarbeiter bei XXXL Rück hat die Gewerkschaft Ver.di die Bevölkerung nun zum Boykott des Möbelhauses aufgerufen. „Wir fordern Sie auf, Ihren Einkauf bei XXXL-Rück

Im Ringen um die Weiterbeschäftigung gekündigter Mitarbeiter bei XXXL Rück hat die Gewerkschaft Ver.di die Bevölkerung nun zum Boykott des Möbelhauses aufgerufen. „Wir fordern Sie auf, Ihren Einkauf bei XXXL-Rück so lange einzustellen, bis XXXL-Rück die Verfahren vor dem LAG zurückzieht bzw. diese im Interesse der Arbeitnehmer beendet sind“, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft.
Und auch die örtlichen Politiker bitten die Arbeitnehmervertreter, bei ihrer Entscheidung bezüglich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes des Unternehmens „in den nächsten Wochen sehr genau das Verhalten von XXXL-Rück im Auge zu behalten und bei der letztendlichen Entscheidung auch das Verhalten von XXXL-Rück gegenüber der ehemaligen Beschäftigten zu berücksichtigen.“

Hintergrund: Die Lutz-Gruppe hatte Möbel Rück Anfang 2014 übernommen und die Mitarbeiter in zwei Gesellschaften aufgeteilt, die anschließend die Arbeit für die Lutz-Gruppe übernahmen. Daraufhin wurden viele Mitarbeitern entlassen. In einer ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht in Oberhausen die Kündigungen für unwirksam erklärt (moebelkultur.de berichtete). Es war der Ansicht, dass sich die Aufgaben der neuen Gesellschaften mit denen der früheren komplett decken. Außerdem würde weiterhin eine Betriebsgemeinschaft im Haus bestehen, Möbel derselben Preiskategorie verkauft und gelagert werden, ein Restaurant betrieben und Serviceleistungen angeboten werden. Und auch eine gemeinsame Organisation und Leitung sei noch vorhanden. Die Österreicher wollten dieses Urteil jedoch nicht annehmen und legten Berufung gegen die Weiterbeschäftigung ein. Die nächste Verhandlungsrunde steht am 1. August vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf an.
Ver.di hofft jedoch, dass die Lutz-Gruppe einlenkt: „Wir fordern XXXL-Rück auf, zeitnah die Berufungen vor dem LAG zurückzunehmen und die Kolleg/-innen zu den alten Konditionen weiterzubeschäftigen. Die Arbeitsplätze sind weiter frei und befinden sich als offene Arbeitsangebote bei der Agentur für Arbeit – allerdings zu viel schlechteren Konditionen (u.a. längere Arbeitszeiten und weniger Entgelt)“, führt die Gewerkschaft fort.