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Herbstmessen

Geschützt durch die analogen Events

Es geht wieder los. Nach Monaten der Messeabsagen stehen für die Branche wieder analoge Events auf dem Plan. Oberste Priorität hat dabei der Gesundheitsschutz aller Teilnehmer. Aus diesem Grund muss jedes Unternehmen vor der Durchführung einer Hausmesse oder Messe ein individuelles Hygienekonzept vorlegen, das dann vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt wird. Welche Dinge dabei beachtet werden müssen, ist in der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) streng festgelegt.

Für Messen und Kongresse sieht die Verordnung u.a. folgende Punkte vor:

  • Die Höchstzahl an Besuchern ist begrenzt, sodass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen eingehalten werden kann.
  • Außer am Sitzplatz ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske Pflicht.
  • Um ggf. Kontaktpersonen nachverfolgen zu können, müssen die Kontaktdaten erfasst werden.
  • Eine ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten und die Möglichkeit der Handhygiene muss überall gegeben sein.Mit Erkältungssymptomen darf kein Einlass erfolgen.
  • Vor Ort muss auf die Einhaltung der Infektionsschutzregeln hingewiesen werden

Eine detaillierte Auflistung finden Sie hier im entsprechenden Auszug der Anlage zur Coronaschutzverordnung.

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