Pulheim bleibt turbulent für Segmüller: Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied in seiner Verhandlung am Mittwoch, dass der Bebauungsplan für das Möbelhaus unwirksam ist. Das berichtet heute das „Anzeigen-Echo“. Demnach reicht das Plangebiet teilweise über die für die Errichtung des Hauses im Regionalplan vorgesehene Fläche hinaus. „Die Stadt Pulheim zeigt sich betroffen über die Entscheidung“, zitiert das Blatt Pulheims technischen Beigeordneten Martin Höschen.
Das Urteil hat allerdings keinen Baustopp zur Folge, denn die aktuellen Arbeiten von Segmüller werden auf der Grundlage einer „vollziehbaren Baugenehmigung“ durchgeführt. „Das heutige Ergebnis überrascht uns sehr. Wir möchten nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor wir uns konkret äußern. Am heutigen Tag ist es für uns das Allerwichtigste, klar herauszustellen, dass die Eröffnung unseres Einrichtungshauses zum Ende des Jahres von diesem Urteil nicht betroffen ist“, so Segmüller-Gesamtvertriebsleiter Reinhold Gütebier.
Der Bau des Hauses liegt im Plan. Anfang August starteten der Innenausbau sowie die Arbeiten an der Fassade des Mitnahmelagers. Auch erste Waren sollen bereits eingelagert sein. Das Unternehmen hatte sich bereits früh entschieden, zur Eröffnung auf eine Gesamtgröße zu gehen, zu der die beiden klagenden Nachbarkommunen Bergheim und Leverkusen im Bebauungsplanverfahren ihr Einverständnis gegeben haben, so die Zeitung. Nach der Eröffnung Ende 2016 will Segmüller laut Gütebier dann prüfen, welche Erweiterungsmöglichkeiten sich bieten.