ZVEI

Geplante Obsoleszenz gilt für Hausgeräte nicht

In einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes zum strittigen Thema „Geplante Obsoleszenz“ sieht sich der ZVEI bestätigt, dass es keine absichtlich eingebauten Schwachstellen in Hausgeräten gibt, die die Lebensdauer begrenzen. So

In einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes zum strittigen Thema „Geplante Obsoleszenz“ sieht sich der ZVEI bestätigt, dass es keine absichtlich eingebauten Schwachstellen in Hausgeräten gibt, die die Lebensdauer begrenzen.

So werden große Hausgeräte wie Waschmaschinen oder Herde vom Erstbesitzer im Durchschnitt 13 Jahre genutzt. Bei Fernsehern liegt der Wert bei etwa sechs Jahren. Zudem folgt bei vielen Geräten eine Zweitnutzung, sodass die technische Lebensdauer die Erstnutzungsdauer deutlich übersteigen kann.

Überdies würden Verbraucher in vielen Fällen die lange Haltbarkeit der Geräte gar nicht ausnutzen: In etwa einem Drittel aller Ersatzkäufe, so das Ergebnis der Untersuchung, war das ersetzte Gerät noch voll funktionsfähig.

Kritisch steht der ZVEI einer vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Kennzeichnung der Haltbarkeit gegenüber. Eine verlässliche Kennzeichnung setzt voraus, dass die Haltbarkeit hinreichend genau messbar ist. Dies sei jedoch derzeit nicht gegeben, denn europäisch harmonisierte Messverfahren für die Haltbarkeit von elektrischen Geräten gibt es nicht. Zudem muss befürchtet werden, dass aufgrund der großen Produktvielfalt eine ausreichende Marktüberwachung nicht möglich wäre. Grundsätzlich lehnt der ZVEI jede Gesetzgebung ohne effektive Kontrolle durch Marktüberwachung ab.

Überdies betont der Verband, dass Abfallvermeidung und Ressourcenschutz von der deutschen Hausgeräteindustrie nachdrücklich unterstützt werden.