Nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit 25. Mai, deren Umsetzung in Möbelindustrie und -handel offenbar zu erheblichen Irritationen führt, haben die einschlägigen Verbände – BVDM, die Möbelverbände Herford, VDM und ZGV – nun gemeinsame Empfehlungen herausgeben.
Für die vier Branchenorganisationen war das gemeinsame Vorgehen entscheidend, wobei alle wirtschaftlich tätigen Akteure in der Wertschöpfungskette Möbel mit einer Stimme sprechen und insbesondere rechtsrelevante Schnittstellenverluste zwischen Industrie und Handel vermeiden wollen. Die gemeinsame Handlungsempfehlung sei nicht zuletzt ein deutliches Signal der Außenwirkung, was die Möbelbranche insgesamt und ihre Position gegenüber Politik und Verwaltung betrifft. Auch potentiellen, gewerbsmäßigen Abmahnern wird so Geschlossenheit demonstriert. Denn anders als vom Gesetzgeber im Kontext zur DSGVO angestrebt, hätten sich diverse Körperschaften und Einzelpersonen mit dem Geschäftsmodell ‚Abmahnung‘ bereits in Stellung gebracht.
Den Verbänden ist es wichtig, einerseits ihren Mitgliedsunternehmen Rechtssicherheit zu gewähren und sie vor Sanktionen wegen Regelverstößen gegen die DSGVO zu schützen, andererseits die unternehmerischen Belastungen bei Umsetzung aller von der DSGVO geforderten Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Schwerpunkte sind Pflichtinformationen zu personenbezogenen Daten mit den Praxisfällen Warengeschäfte (ZR- und Delkrederegeschäfte), Reklamationserledigung sowie die Direktlieferung von Waren aus der Industrie zum Endkunden. Neben den gemeinsam formulierten Pflichtanforderungen zur DSGVO wird den Mitgliedsunternehmen auch ein Vertragsmuster zur Auftragsverarbeitung zur Verfügung gestellt.
Der ZGV veranstaltet zudem für seine Mitglieder am 1. August sein viertes 4. Frühstücks-Webinar zum Thema: „Die Datenschutz-Grundverordnung – Was Unternehmen jetzt tun müssen“ (von 09:00 Uhr bis 10:15 Uhr, für 117,81 € pro Person inkl. MwSt.)
Näheres zu einzelnen Empfehlungen finden Sie unter diesem Link.