Inhofer-Prozess
Gefängnis ist kein Thema mehr
Überraschende Wende im Inhofer-Prozess: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Position überdacht und ist von ihrem Kurs, Haftstrafen für die Möbelhaus-Chefs zu erreichen, abgerückt. Der vorsitzende Richter Wolfgang Natale gab heute bekannt,
Überraschende Wende im Inhofer-Prozess: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Position überdacht und ist von ihrem Kurs, Haftstrafen für die Möbelhaus-Chefs zu erreichen, abgerückt. Der vorsitzende Richter Wolfgang Natale gab heute bekannt, dass sich die Vertreter der Anklagebehörde vor zwei Wochen mit den Verteidigern getroffen hätten, um über das mögliche Strafmaß zu beraten, berichtet die "Augsburger Allgemeine". So stünden für Edgar Inhofer nun eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie eine Geldstrafe von 540 bis 720 Tagessätzen zur Debatte. Das Gefängnis könnte er damit umgehen. Allerdings müsste er den Posten des Geschäftsführers dann offiziell abgeben. August Inhofer könnte Seniorchef bleiben, da für ihn eine Bewährungsstrafe von elf Monaten in Frage kommt. Für die beiden weiteren Angeklagten Karl Inhofer und Peter Schorr, die sich wegen Beihilfe verantworten müssen, stehen nur noch Geldstrafen im Raum.
Den Möbelhaus-Managern wird vorgeworfen, zwischen Januar 1999 und Mai 2012 insgesamt 49 Mitarbeiter als Scheinselbstständige beschäftigt und somit Sozialabgaben und Steuern in Höhe von 3,65 Mio. Euro hinterzogen zu haben. Vor einigen Wochen hatte das Gericht aber bereits betont, dass es einige Vorwürfe nicht als bewiesen betrachte. So sei eine Steuerhinterziehung nicht nachvollziehbar, da die freien Mitarbeiter selbstständig Umsatz- und Einkommenssteuern abgeführt hätten.
Die Urteile könnten nun kommende Woche gefällt werden.

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