Der Gesetzesentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 24.03.2020 wurde aus Sicht des Mittelstandsverbundes ZGV zum Nachteil des Mittelstandes geändert. Der Grund: Der Geltungsbereich des Leistungsverweigerungsrechts wurde gegenüber dem ursprünglich Vorschlag auf „Kleinstbetriebe“ und „Verbraucher“ sowie Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen eingeschränkt. „Diese Einschränkung schließt den Mittelstand komplett aus, ohne dass eine praktikable und vor allem schnelle Lösung für die Bereitstellung der liquiden Mittel auch nur ersatzweise beschrieben ist. Die Durchleitung der von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel über die bisher vorhandenen Kanäle wird zu lange dauern.“, ist Präsident Eckhard Schwarzer alarmiert.
Der Mittelstandsverbund hatte jüngst die „Taskforce Liquidität für den Mittelstand“ ins Leben gerufen (moebelkultur.de berichtete) und gegenüber der Politik die Verbundgruppen als Multiplikatoren ins Spiel gebracht. Diese könnten mit ihren Geschäftsverbindungen zu den Mitgliedern eine ideale Infrastruktur bieten, um 230.000 Unternehmen kurzfristig mit der benötigten Liquidität zu versorgen.
Aktuell sei unser formales System nicht auf eine solche Menge und die benötigte Geschwindigkeit vorbereitet. Sollte der Staat nicht umdenken, müsse er per Gesetz die Zahlungsverpflichtungen für die Masse der Wirtschaftssubjekte einfrieren, um dann in einem geordneten Verfahren die Bereitstellung der benötigten Hilfen umsetzen zu können. „Außer, es gelingt schnell und unmittelbar, die bürokratische Verteillogistik der Liquidität durch ein effizientes neues Verfahren zu ersetzen. Wir müssen für den hart betroffenen Mittelstand Zeit gewinnen“, führt Schwarzer fort. "„Kommt der Staat dieser Verantwortung nicht jetzt sofort nach, ist zu befürchten, dass wir eine ,Zahlungs-Anarchie" erleben werden, also ein chaotisches Verhalten mit Zahlungsausfällen und Zahlungsverweigerung - mit einem hohen Risiko für einen Zusammenbruch des Wirtschaftssystems. Es drängt die Zeit!“
Mit Blick auf die morgige Bundesratssitzung forderte er eine Orientierung am Schweizer Modell. Das Land habe eine direkte und zu 100 Prozent von Staat garantierte Haftungsübername eingerichtet – verbunden mit einer sofortigen Auszahlung durch die Hausbank des Mittelständlers vor Ort. In Deutschland könnten zudem die Verbundgruppen des kooperierenden Mittelstandes neben den Banken als zusätzliche Auszahlungsstelle zur Verfügung stehen und das System entlasten.