Alno
Ex-Konzernchef Deisel werden vom Gericht vorerst nur 400.000 Euro zugesprochen
In der Auseinandersetzung Alno-Deisel hat das Landgericht Düsseldorf heute ein erstes Urteil gefällt. Darin wurde zum einen die fristlose Kündigung des ehemaligen Vorstandschefs als unwirksam erklärt, sodass der Konzern 400.000
In der Auseinandersetzung Alno-Deisel hat das Landgericht Düsseldorf heute ein erstes Urteil gefällt. Darin wurde zum einen die fristlose Kündigung des ehemaligen Vorstandschefs als unwirksam erklärt, sodass der Konzern 400.000 Euro an Vorstandsvergütungen inklusive Erfolgsboni an Jörg Deisel zahlen muss. Dies entspricht rund der Hälfte des Streitwerts. Andererseits jedoch wurde die vorzeitige Vertragsverlängerung Deisels über weitere fünf Jahre nicht anerkannt.
Abzuwarten ist nun ein weiteres Verfahren, über das heute lediglich ein Beweisbeschluss ergangen ist, wie das zuständige Pressedezernat gegenüber moebel kultur.de erklärte. Das heißt, dieses Verfahren – mit einem Streitwert von 2,3 Mio. Euro – wird später fortgesetzt, weil hierfür weitere Sachverhalte geklärt werden müssen. In dieses können dann neben schriftlichen Beweisstücken auch Zeugenaussagen einfließen.

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