GD Holz

EU-Projekt zur Verbesserung der Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung

Sieben Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist die Die EU-Holzhandelsverordnung (EU Timber Regulation, kurz EUTR) bei einer großen Anzahl der Importeure nicht oder nicht ausreichend bekannt. Die in Deutschland zuständige Behörde (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, kurz BLE) führt regelmäßig Kontrollen bei Importeuren durch und überprüft die Einhaltung der EUTR. Zwischen März 2017 und Juni 2019 wurden hierfür 519 Überprüfungen durchgeführt. In 297 Fällen waren die durchgeführten Maßnahmen nicht ausreichend – das sind fast 60 Prozent! Als Konsequenz wurden eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und vollziehbare Anordnungen ausgestellt.

Um diese Missstände zu beheben, kooperiert die GD Holz Service GmbH nun im Rahmen des EU-Projekts „LIFE Legal Wood“ mit der BLE und anderen Behörden, Überwachungsorganisationen und Verbänden in Europa unter Koordination der NGO NEPCon. Die GD Holz Service GmbH, eine Tochter des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel, ist eine von der EU-Kommission akkreditierte Überwachungsorganisation für die EUTR und bietet Unterstützung für alle betroffenen Unternehmen an. Im Rahmen von „LIFE Legal Wood“ werden kostenlose Maßnahmen entwickelt, die zur verbesserten Umsetzung der EUTR führen. Für das bis 2022 laufende Projekt werden über 2,4 Mio. Euro bereitgestellt.

Das Projekt startet mit einer Online-Umfrage, um die grundlegenden Erfahrungen mit der EUTR in den verschiedenen Branchen zu erfassen. GD Holz bittet alle Unternehmen der Holz- und Papierbranche, an dieser Umfrage teilzunehmen – egal ob die EUTR flächendeckend „gelebt“ wird oder diese eher unbekannt ist. Die Umfrage ist hier zu finden (Dauer ca. 10 Minuten).

Die EU-Holzhandelsverordnung (EU Timber Regulation, kurz EUTR) gilt seit dem 3. März 2013 in der kompletten EU. Diese verpflichtet alle EU-Unternehmen, die Holz und Holzprodukte aus Drittländern beziehen, den Import illegal geschlagenen Holzes auszuschließen. Zu diesem Zweck muss vor dem Import eine Sorgfaltspflichtregelung angewendet werden. Eine Vielzahl von Produkten fällt unter den Anwendungsbereich der Verordnung. Dazu gehören Holzprodukte von Schnittholz bis hin zum fertigen Möbelstück, aber auch Produkte aus Papier und Zellstoff, sogar Zigarettenpapier.

Unter folgendem Link finden Sie die Projekt-Webseite

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